ALG I bei vorheriger nebenberuflicher Selbständigkeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG I bei vorheriger nebenberuflicher Selbständigkeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 17.09.2009, 18:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
PeterRichter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I bei vorheriger nebenberuflicher Selbständigkeit


Hallo,
bin neu hier im Forum und versuche mich einmal für einen Freund, der leider nicht so internet-affin ist, schlau zu machen.

Folgender Sachverhalt:
Es geht um eine seit knapp 10 Jahren in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit mit einem Gehalt von rd. 3.000 EURO und einer parallel seit mehreren Monaten ausgeübten, vom bisherigen Arbeitgeber erlaubten, selbstständigen Nebentätigkeit (Zeitaufwand 8-10 Std./Woche), die monatlich ca. 1.000 Gewinn einbringt.
Nun droht zum 31.12. diesen Jahres eine betriebsbedingte Kündigung des Angestelltenverhältnisses.

Meine Frage:
Wie sieht der Anspruch auf ALG I aus?
Drohen dort Kürzungen wegen der schon vor der eventuellen Kündigung bestehenden nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Auch mit einer Arbeitslosigkeit im Hauptberuf wird sich an der selbstständigen Nebentätigkeit nicht viel ändern. Es wird voraussichtlich also beim Zeitaufwand und Gewinn bleiben.

Kann mein Freund nun mit dem vollen ALG I und den Einkünften aus seiner Nebentätigkeit rechnen?

Viele Grüße
Peter
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.10.2009, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Horizont befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Diese Frage stelle ich mir auch gerade - es wäre toll, wenn jemand Rat wüßte...
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 12.10.2009, 22:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2009
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
biadot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

nein, denn ausschlaggebend für die Agentur und Berechnung des ALGI-Anspruches ist immer die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also Zahlung in die Arbeitslosenversicherung - denn ALGI ist eine Versicherungsleistung). Man muss also innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate (muss nicht zusammenhängend sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein um mind. einen Anspruch von 6 Monaten ALGI zu haben. Wenn 24 Monate durchgehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand, dann grundsätzlich ALGI Anspruch von 1 Jahr.

Aufpassen sollte man bei einer Nebentätigkeit während der Arbeitslosigkeit. Hier herrschen Frei- sowie Stundengrenzen. Die Nebentätigkeit sollte der Arbeitsvermittlung nicht im Wege stehen. Das heißt im Klartext...wer sich arbeitslos meldet, muss auch in gewissem Maß zur Vermittlung bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hier am besten genauestens bei der Agentur erfragen. Kann man aber auch auf deren Internetseite entnehmen oder diversen Merkblättern der Agentur oder dem SGBIII
LG
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 26.10.2009, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Theo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Damit Sie ALG 1 bekommen, müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 dürfen Sie bis zu 15 Wochenstunden für eine selbständige Arbeit nutzen. Mehr: Wann bekommen Sie ALG1? - Arbeitslosengeld Anspruch
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bewerbungsschreiben für Festanstellung nach Selbständigkeit Husch Anschreiben 7 17.01.2009 21:47
FAQ zur Selbständigkeit Aqarium Existenzgründung allgemein 11 06.01.2009 11:17
Gründungszuschuss trotz bestehender Selbständigkeit? Mardoras Finanzen und Fördermittel 1 17.07.2008 22:42
ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben bitmapbrother Arbeitslosengeld ALG I 2 13.02.2007 20:08
Schritt in die Selbständigkeit wagen? Maxi Finanzen und Fördermittel 1 17.01.2006 18:59


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.