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#1
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| Hallo zusammen, meine frage ist über die Berechnung für das Einkommen beim ALG I und die Unterstützung für Wohngeld bzw. Hartz 4. Ich bin wegen Krankheit Arbeitslos geworden. Ich habe eine 1 Jahr alte Tochter, meine Frau ist in Mutterschaft und kriegt nur Erziehungsgeld und Kindergeld. Ich erhalte vom Arbeitsamt 1108€ Netto Monatlich. Bei Hartz 4 haben die in die Berechnung das Kindergeld und das Erziehungsgeld mit angerechnet. Ist das richtig so oder??? Genauso bei der Wohngeld Berechnung wurden die beiden Sachen mit berechnet. Würde mich freuen wenn ich einpaar Tipps bekommen würde. Danke im voraus. |
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#2
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| Zitat:
Ihr bekommt sicherlich kein Erziehungsgeld, sondern Elterngeld. Das Elterngeld wird bei Bezug von ALG II seit Anfang 2011 voll angerechnet. Frage dazu: war deine Frau bis zum Bezug von Elterngeld berufstätig mit Einkommen? Kindergeld wird ebenso voll angerechnet. ALG I stellt bei aufstockendem Bezug von ALG II ebenfalls anzurechnendes Einkommen dar. Meine Antwort ist pauschal. Da ihr offensichtlich einen Einkommensmix habt, kann es zu Verschiebungen bei der Anrechnung kommen, jenachdem, wer sich wie finanziert.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo Counselor, zu deiner Frage: Ja sie war auf Teilzeit beschäftigt. Also wie ist es denn wenn ich Kinderzuschuss beantragen würde? Würde ich da was kriegen oder wird das auch nix??? Oh mann die nächsten 2 Jahre werden knall hart für uns werden. Mann kriegt überhaupt fast keine Hilfe. Naja trotzdem Danke für die Info. |
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#4
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| Kinderzuschuss kannst du beantragen, würde aber sehr wahrscheinlich nicht zur Verbesserung der Einkommensituation führen, denn es würde natürlich bei ALG II berücksichtigt werden. Und dass ihr fast keine Hilfe bekommt, ist natürlich nicht richtig. Das ALG II müsst ihr nicht erstatten, Wohngeld auch nicht, ihr seid so oder so krankenversichert, wenn man auch die unsichtbaren Leistungen dazurechnet, kriegt ihr monatlich eine satte Summe, du musst mal ausrechnen, wieviel du Brutto verdienen müsstest,um das zu bekommen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Hallo Caunselor, nochmals danke für die schnelle Antwort. Ok, ich bin mir bewusst das wir eine satte summe in Brutto kriegen. Die Umschulung ist auch nicht günstig für den Staat, weil ich meine Umschulung außerbetrieblich machen werde. Nur wir hatten einen anderen Einkommen und einen anderen Lebensstandard bevor ich jetzt in diese Lage gekommen bin! Trotzdem Danke. |
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