ALG I Berechnung - Seite 2
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ALG I Berechnung

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  #11  
Alt 24.01.2009, 22:08
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hierundjetzt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das heisst mein Netto-Gehalt von den 2.600 wird anstatt damals tatsaechlich mit Kl. V zur Berechnung des ALGI-Anspruchs mit der Berechnung unter Kl. II beruecksichtigt, auch wenn ich seinerzeit ein geringeres Netto hatte, als ich mit II gehabt haette?!
Man, ist das alles kompliziert, aber dieses waere fuer mich persoenlich ja hoechst erfreulich, da mein Anspruch um mehrere hundert Euro mtl. steigen wuerde....
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