ALG I Berechnung
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  #1  
Alt 15.01.2009, 18:51
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Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Ich bin alleinerziehende Mutter eines 3-jaehrigen Sohnes und derzeit seit dem 01.12. nach Elternzeit und 2-monatiger Arbeitslosigkeit ganztags (33,75-Woche) berufstaetig.
Mein Brutoolohn vor der Elternzeit betrug 2.600 Eur, derzeit bekomme ich 1.800 Eur brutto.
Mein AG hat mir "nahegelegt" mir etwas anderes zu suchen; ich erwarte also in den naechsten Tagen meine Kuedigung (sie brauchten nur wen, der das Weihnachtsgeschaeft abdeckt und hatten niemand anderes - wurde also klassisch ausgenutzt, aber das ist ein anderes Thema...)

Meine Frage ist jetzt nach der Berechnung von ALG I
Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht voll zur Verfuegung, mein Sohn ist im KiGa
Mo-Do von 07.30h - 16.00h und
Fr von 07.30h - 13.00h

D.h. abzgl. Fahrtzeit wuerde ich ca. 08.00h-15.30h und freitags von 08.00h bis 12.30h dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen.

Wie errechnet sich dann das ALG I??
Wird mein Bruttogehalt von vor der Elternzeit voll angerechnet?

Muss ich dann 2*1.800 + 10*2.600 rechnen, davon dann die 67% abzgl. der Stunden, die ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehe (sind ja tgl nicht acht Stunden)?!?
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  #2  
Alt 15.01.2009, 19:31
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Du musst aufpassen, dass man dir das ALG I nicht halbiert und dich auf Teilzeit setzt.

Zwar gibt es auch den § 8 a SGB III ---> SGB 3 - Einzelnorm, aber da dein Kind bereits drei Jahre alt ist, wirst du da keinen besonderen Schutz geniessen.

Bitte befasse dich ggf. auch mit dem Thema ALG II (ARGE/Jobcenter).
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  #3  
Alt 15.01.2009, 19:33
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Zitat:
Mein AG hat mir "nahegelegt" mir etwas anderes zu suchen;
Bitte melde dich sofort arbeitsuchend und sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitslos. Bitte beachte dabei den § 37 b SGB III

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf
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  #4  
Alt 15.01.2009, 20:47
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Danke fuer Deine schnelle Antwort.

Aber wieso mit dem Thema ALG II befassen?
Mir steht doch noch 10 Monate ALG I zu?!

Und wie wird denn das ALG I berechnet?
Als ich im Anschluss meiner Elternzeit 2 Monate arbeitssuchend war hatte ich 13,49 Eur am Tag bekommen (* 30 Kalendertage = 404,70 Eur Gesamtanspruch, bei einem letzten Brutto von 2.600,00 Eur!!!!) weil ich dem Arbeitsmarkt bedingt durch einen Halbtagskindergarten nur 4 Stunden zur Verfuegung stand.

Jetzt waeren es immerhin 7 Stunden.
Wie ist der Rechenweg, der muesste doch nachvollziehbar sein, die Bundesagentur haelt sich doch da an Vorgaben und berechnet ja nicht willkuerlich?!
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  #5  
Alt 24.01.2009, 15:23
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Zitat:
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Danke fuer Deine schnelle Antwort.

Aber wieso mit dem Thema ALG II befassen?
Mir steht doch noch 10 Monate ALG I zu?!

Und wie wird denn das ALG I berechnet?
Als ich im Anschluss meiner Elternzeit 2 Monate arbeitssuchend war hatte ich 13,49 Eur am Tag bekommen (* 30 Kalendertage = 404,70 Eur Gesamtanspruch, bei einem letzten Brutto von 2.600,00 Eur!!!!) weil ich dem Arbeitsmarkt bedingt durch einen Halbtagskindergarten nur 4 Stunden zur Verfuegung stand.

Jetzt waeren es immerhin 7 Stunden.
Wie ist der Rechenweg, der muesste doch nachvollziehbar sein, die Bundesagentur haelt sich doch da an Vorgaben und berechnet ja nicht willkuerlich?!
Da du keine neue Anwartschaft auf Alg erworben hast (hast ja nun nur 2 Monate gearbeitet) wird der alte Anspruch von 10 Monaten reaktiviert.
Hier ist entscheident wieviel Stunden du bei der Beschäftigung, die für die Bemessung ausschlaggebend war, gearbeitet hast (also die Beschäftigung bei der du 2600 brutto verdient hast. Bezog sich diese auf eine 40h-Woche und du stellst dich nun für 35h zur Verfügung bekommst du genau anteilig hiervon das Alg -also 87,5% des vollen Arbeitslosengeldes-
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  #6  
Alt 24.01.2009, 16:02
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Das hiesse also folgende Berechnung:

2.600 x 12 (altes Gehalt vor der Elternzeit) und das neue Gehalt bleibt voellig ungeachtet, da ich nicht lange genug fuer einen neu zu berechnenden Anspruch gearbeitet habe (worueber ich ja froh waere, da das alte Gehalt um einiges hoeher war)

Ergibt 31.200 Eur Jahres-Brutto bei einer 38 Stunden-Woche.
Ich stuende dem Arbeitsmarkt nun 36 Stunden zur Verfuegung.
Dem Dreisatz nach muesste ich dann Anspruch auf knapp 95% haben:

38 = 100%
1 = 2,63 %
36 = 94,73 %

Also 29.640 Brutto. Von diesem Netto stuenden mir dann 67% (alleinerziehend mit einem Kind) zu?
Kaeme dann also rechnerisch auf ca. 802 Eur?! Liege ich damit richtig?
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  #7  
Alt 24.01.2009, 16:08
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Sorry, 802 waere der rechnerisch komplette Anspruch, 95% hiervon waeren dann ~762 Eur - das hiesse, mein Anspruch auf ALGI belaeuft sich auf ca. diese Summe??
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  #8  
Alt 24.01.2009, 21:19
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Zitat:
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Sorry, 802 waere der rechnerisch komplette Anspruch, 95% hiervon waeren dann ~762 Eur - das hiesse, mein Anspruch auf ALGI belaeuft sich auf ca. diese Summe??

Ja ungefähr ist das richtig, nur das die Rechnung in wirklich mit Bemessungrahmen, Bemessungszeitraum und Bemessungsentgeld tatsächlich ein wenig kompliziertre ist.......
Aber als Richtwehrt kann man damit arbeiten.
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  #9  
Alt 24.01.2009, 21:23
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Jui, das ist erstmal hart fuer mich.
Es wird also meine damalige Steuerklasse V beruecksichtigt, auch wenn ich jetzt die II habe?

Mit StKl. II laege mein Anspruch bei ueber 1.000 Eur, aber durch die V, die ich damals hatte sind`s nur noch 800 Eur :((

Unrelevant, dass ich jetzt die II habe??
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  #10  
Alt 24.01.2009, 22:02
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Der Lohnsteuerklassenwechsel wird in diesem Fall berücksichtigt.
Beim Wechsel der Steuerklasse ist durch die AA immer zu prüfen ob dieser Wechsel sinnvoll/notwendig ist ist.

In deinem Fall aber musstest du ja die Lohnsteuerklasse wechseln und von daher wird diese auch anerkannt.
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