Gem. Bescheid der Agentur für Arbeit wurde mir ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I gem. § 117 SGB III vom 27.06.06 bis 02.01.08 zugestanden. Ich beantragte Existenzgründungszuschuß, der mir für die Zeit vom 15.05.07 bis 14.02.08 in Höhe von ALG I + Eur 300,-- gewährt wurde. Seit 15.02., letztmals am 15.08. erhalte ich einen Zuschuß von Eur 300,00 mtl. zur Deckung der Sozialversicherungsbeiträge. - Nun meine Frage: wenn ich die Existenzgründung erst drei Monate vor Ablauf des Bezugs von ALG I (= 02.10.0

beantragt hätte, hätte ich weitere vier Monate ALG I beziehen können. Kann ich mit Erfolg einen Antrag auf Auszahlung des unbeanspruchten ALG I stellen? Hintergrund ist ein Einbruch bei meiner Auftragslage, den ich leider nicht mit finanziellen Rücklagen auffangen kann, da solche nicht vorhanden sind. (Die Alternative wäre evtl. ein Antrag auf ALG II.) Welche (sonstigen) Möglichkeiten gibt es?