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#1
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| Hallo zusammen, ich habe ein problem Ich bin Unter 25 und möchte zuhause ausziehen, habe aber selber eine abgeschlossene Ausbildung und vorraussichtlich zum 1.1.10 arbeitslos, ich wollte aber zum 1.2.10 eine wohnung beziehen ich würde ca 600 euro ALG I bekommen. zuhause könnten sie mich nicht mehr festhalten können weil ich ja die ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe. Habe mich auch schon dum und dämlich gesucht finde aber nicht das richtige Meine frage ist kann ich mir einfach am zum 1.2.10 ne wohnung nehmen ohne probleme, oder muss ich mich vorher kümmern breuchte dringent hilfe danke im vorraus Geändert von Faab02 (11.11.2009 um 20:02 Uhr) |
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#2
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| Wie du weisst, haben wir jetzt eine scherz-gelbe Regierung. Man kann nicht sagen, was diese Regierung noch ausbrüten wird, wir wissen aber, dass diese Regierung Hilfeempfängern nicht wohl gesonnen ist. Es ist mit Kürzungen zu rechnen, wie diese aussehen, weiss nur der Himmel. Deshalb würde ich auf keinen Fall eine eigene Wohnung anmieten, sondern so lange im elterlichen Haushalt bleiben, wie dies möglich ist. Unabhängig von der Rechtslage: ich würde auch keine Wohnung anmieten, ohne mich vorher mit der Arge/Jobcenter zu beraten. Denn die Arge zahlt nur angemessenen (!) Wohnraum, alles, was nicht angemessen ist, zahlst du dann von deinem Regelsatz. Warnung: Du bist unter 25, bei ALG II würdest du daher den verschärften Sanktionsbedingungen unterliegen. 1. Sanktionsstufe: kein Regelsatz, aber Krankenversicherung und Kosten der Unterkunft werden noch nicht angetastet 2. Sanktionsstufe: keine Leistungen! Krankenversicherung bis 23 über die Familienversicherung oder Wiederherstellung der Krankenversicherung bei bewilligten Lebensmittelgutscheinen. Einstieg in die Schuldenspirale wegen Mietdarlehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Faab02 (16.11.2009) | ||