ALG I erste drei Monate Urlaubsverbot???
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ALG I erste drei Monate Urlaubsverbot???

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Alt 04.06.2008, 11:32
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swissy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I erste drei Monate Urlaubsverbot???


Hallo, ist es richtig, daß man in den ersten drei Monaten des Leistungsbezuges eine Urlaubsperre von AA hat??? Einer Bekannten wurde das heute so gesagt, aber wir können nirgends in den Merkblättern etwas finden... Bitte um schnelle Hilfe

LG swissy
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  #2  
Alt 04.06.2008, 11:58
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Grundlage dieser Aussage ist die EAO Erreichbarkeitsanordnung.

Diese sagt sinngemäss aus, dass in den ersten drei Monaten kein "Urlaub" erteilt werden soll bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen.

Bei ALG I (SGB III) und ALG II (SGB II) unterliegen die Hilfeempfänger der Erreichbarkeitsanordnung.

Sowohl das SGB II als auch das SGB III kennen keinen "Urlaub". Es gibt nur die ausdrückliche Erlaubnis des Sachbearbeiters, sich für eine bestimmte Zeit aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur für Arbeit / ARGE-Jobcenter entfernen zu dürfen (Residenzpflicht!!).

Die Erlaubnis sollte schriftlich gegeben werden.

Bitte nicht eigenmächtig in "Urlaub" fahren - das führt zur Leistungseinstellung/Leistungsrückforderung sowie zu Sanktionen.
__________________
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