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#1
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| Hallo, wenn ich selber kündige und mich arbeitslos melde, dann bekomme ich eine 3monatige Sperre. Wie lange erhalte ich dann anschließend ALG I - für 12 Monate oder unter Anrechnung der Sperrzeit nur noch für 9 Monate? in der Sperrzeit gelte ich da als nur arbeitssuchend gemeldet und lassen die mich dann in Ruhe? Wenn nicht: was wäre die Alternative, wenn ich Ruhe haben möchte: mich erstmal nur arbeitssuchend zu melden und dann arbeitslos nach den 3 Monaten? Aber würden die dann die 3 Monate nicht wieder neu anfangen? Vielen Dank, Barbara |
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#2
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| Wenn du Anwartschaft auf ALG I erworben hast, und du kündigst selbstverschuldet, wirst du mit einer Leistungssperre von drei Monaten belegt. Das bedeutet, du bekommst die ersten drei Moate keine Leistungen, danach setzen die Leistungen wieder bis zum Ende der Anwartschaft ein. Du bekommst bei 12 Monaten Anwartschaft dann noch 9 Monate lang Leistungen. In der Zeit, in der du leistungsgesperrt bist, bist du aber über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Du unterliegst auch in der Sperrzeit der Erreichbarkleitsanordnung, bist verpflichtet, Bewerbungsbemühungen zu unternehmen und musst dich auf Vermittlungsvorschläge der Agentur nachweisbar und sofort bewerben. Da du auch in der Sperrzeit Leistungen der Agentur in form von Krankenversicherung erhälst, bist du weiterhin ganz offiziell "arbeitslos" und nicht "nur arbeitsuchend". Zitat:
Würdest du durch die Leistungssperre im Sinne des SGB II bedürftig, könntest du ALG II beantragen. Du würdest dann Leistungen von der ARGE/Jobcenter erhalten, allerdings mit einer Sanktionsstufe von 30% Abzug bezogen auf den Regelsatz von 351€. Miete würde nicht angetastet. Für den Personenkreis Unter 25 bestehen aber Sonderregelungen, da wirkt die erste Sanktion mit 100% bezogen auf den regelsatz, Miete wird noch nicht angetastet, erst bei der zweiten Sanktionsstufe ALG II / U 25 würde eine totale Leistungssperre greifen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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batweb (10.02.2009) | ||
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#3
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| Vielen Dank , nontestatum.Noch eine Nachfrage: Den Job kündige ich wegen der enormen Belastungen. Anschließend könnte ich mich finanziell 3 Monate über Wasser halten, evtl auch selbst versichern (ohne Einkommen ist ja nicht so teuer). Da ich aber ab dem 4. Monat Leistungen erhalten möchte und auch einen Anspruch habe, melde ich mich dann bei der Agentur. Auch um später einen Existenzgründungszuschuss zu bekommen. Dann als direkte Frage: Wann muss ich wie melden, um 3 Monate Ruhe zu haben und ab dem 4. ALG I zu beziehen (90 Tage lang um den Zuschuss zu erhalten?). Danke! |
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#4
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| So wie du weißt, dass du ohne Arbeit bist, musst du dich bei der Arbeitsagentur melden. Was sind das für enorme Belastungen? Hast du eventuell ein ärztliches Attest. Du kannst bei der Arbeitsagentur eine Stellungname abgeben, warum du selber gekündigt hast. Kann dadurch sein, dass die Sperre gar nicht oder weniger wie 3 Monate verhängt wird.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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batweb (10.02.2009) | ||
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#5
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| Hallo, ich kann dir nur empfehlen dich vorher mal beim Arzt vorzustellen. Wenn er auch der Meinung ist, dass die Belastung zu gross ist, dann wird er dich ein paar Tage krnak schreiben. Du solltest schon jetzt mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten und dich informieren, wie es mit einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen aussieht. Dann werden sie dir zwar erzählen, was du schon weißt aber du bist zumindest in der Datenbank mit deinem Anliegen gespeichert. Wenn es dann tatsächlich zur Kündigung durch dich kommt, holst du dir ein Schreiben von der Arbeitsagentur, dass dein Arzt dann nur noch ausfüllen muss und schon bist du deine Sperre los. So klappte es bei einigen Existenzgründern die ich in den letzten Jahren betreut habe. Viel Erfolg. Der Förderscout |
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