ALG I gering- was tun?
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ALG I gering- was tun?

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  #1  
Alt 22.05.2011, 18:23
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Ophelia33 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I gering- was tun?


Hallo Ihr,

ich habe mal eine Frage. Ich habe mich in eine sehr dumme Lage gebracht. Mir war schon das Beantragen von ALG I sehr, sehr peinlich, da ich wirklich eigentlich gern arbeiten würde und mich schäme. Und das habe ich aber noch so gerade eben doch hinbekommen. Nun ist der Satz aber so gering bei mir (ich habe nur Teilzeit gearbeitet), dass ich kaum über Hartz Iv liege. D.h. ich kann von diesem Geld unmöglich auch noch Miete etc. bezahlen. Aber weil mir das eben so peinlich ist, habe ich dann leider Schulden gemacht. Bei Bekannten, Familie. Rechnungen nicht bezahlt, wo nun die Mahnungen kommen. .....
Und nun, peinlich hin oder her. Überlege ich doch, ob ich nicht vielleicht noch zusätzlich finanzielle Hilfe beantragen kann? Das ist ja auf Dauer keine Lösung, so wie ich es bisher gemacht habe. Ich bekomme 375 Euro ALG I. Kann ich da zusätzlich noch was beantragen? Vielleicht Wohngeld oder sowas?

Im Voraus danke für Eure Hilfe.

Ophelia
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  #2  
Alt 22.05.2011, 18:40
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SusanneEck befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: ALG I gering- was tun?

Du kannst Wohngeld bei deiner Harz4-Anlaufstelle beantragen.
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  #3  
Alt 23.05.2011, 08:36
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Standard AW: ALG I gering- was tun?

Zitat:
Zitat von SusanneEck Beitrag anzeigen
Du kannst Wohngeld bei deiner Harz4-Anlaufstelle beantragen.
Das ist nicht genau genug ausgedrückt.

Richtig ist, dass du Wohngeld beantragen kannst, aber der Begriff "Wohngeld" ist genau definiert und bezeichnet eine Leistung, die du bei deinem Wohnungsamt bzw. bei deiner Stadt unter "Soziales" beantragen kannst.

Vermutlich wird dir kein Wohngeld gewährt, weil dein "Bedarf" nicht gedeckt ist.

Du musst bei deinem Jobcenter ALG II = Hartz IV beantragen, du erhälst dann einen Regelsatz sowie Kosten der Unterkunft (Miete mit Nebenosten und Heizung). Das ALG I wird dann gegengerechnet, so dass du aufstockend ALG II erhälst.

Wurde ALG II bewilligt, wirst du vom Jobcenter betreut, nicht mehr von der Agentur für Arbeit.

Deine Gläubiger solltest du auf den ALG II - Bezug hinweisen und eine Ratenzahlung mit kleinen Raten vereinbaren. Die Rechnungen und Mahnungen nicht ignorieren, leider ist es so, dass bereits bei kleinen Beträgen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und Rechtsanwälte/Inkassoinstitute in Marsch gesetzt werden.

Wichtig ist, dass du sofort ALG II beantragst und die Mietzahlung sicherstellst.
Sollte sich eine Mietzahlung verzögern, informiere bitte deinen Vermieter, dass sich die Zahlung verzögert, aber durch Sozalleistungen sichergestellt ist.

Stelle umgehend einen Befreiungsantrag für die Rundfunkgebühren bei der GEZ, diesen kannst du auch vorsorglich stellen und die ALG II-Bescheinigung, die dem Bewilligungsantrag beigefügt ist, später nachreichen. Siehe dazu die Hinweise auf der Internetseite der GEZ.

Formulare gibt es bei den Sparkassen, bei der Verbraucherberatung und beim Jobcenter (NACHFRAGEN, wenn die Befreiungsantragsformulare nicht ausgelegt sind.). Der Antrag kann auch per Internet online ausgefüllt werden.
__________________
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