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#1
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| Ich habe mal eine kurze Frage. Ne Freundin von mir ist noch einen Monat Arbeitslos gemeldet. Sie bezieht ALGI. Jetzt hatte sie vor kurzem eine Einladung erhalten vom Arbeitsamt, sich mal wieder vorzustellen bei denen. Dem ist sie aber, nach ordnungsgemäßer Absage, nicht nachgekommen,weil sie an genau dem Tag ein Bewerbungsgespräch hatte. Jetzt hat das Aa knallhart gesagt, das ein Bewerbungsgespräch (was ja wohl eindeutig im Rahmen der immer so geforderten Eigenbemühungen,die vorzuweisen sind liegt) kein Grund sei, nicht zu einem Termin zu erscheinen und haben ihr das restliche Arbeitslosengeld gestrichen.Dasheißt keine Kürzung oder irgendetwas sondern in voller Höhe direkt gestrichen. Seh nur ich das so,oder ist das nicht wirklich eine riesengroße Sauerei? Ich mein, da bemüht man sich ne Arbeit zu finden und dann wird man dafür noch bestraft? Das kann doch irgendwo net sein,oder? Kann mir da evtl jemand weiterhelfen,wie man dagegen Einspruch einlegen kann,ob das überhaupt geht oder was man am besten tun kann? Vielen Dank im vorraus schonmal! ^^ |
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#2
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| danke für die antwort...aber es hat sich inzwischen in luft aufgelöst! die war nochmal vor ort und hat schriftlich nachgewiesen,das sie wirklich das bewerbungsgespräch hatte. ich glaube,sie habens einfach net geglaubt. Vielen Dank nochmal, horrdn |
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