ALG I im Urlaub krank was nun?
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ALG I im Urlaub krank was nun?

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Alt 22.03.2010, 00:36
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sazuka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Tag,

Meine Mutter hatte 40 Jahre lang gearbeitet und hat selbst gekündigt weil Sie nicht mehr konnte.. Aufjedenfall hatte Sie die 3 monatige sperre..

Aufjedenfall standen Ihr 12 Tage Urlaub... leider ist sie mehrere male im Urlaub kolabiert... nun ist Sie mehr 18 Tage schon im Ausland.

Ich wollte es nun ihrer Sachbearbeiterin melden aber ich habe Angst das sie kürzungen kriegt oder gar keine ALG1 mehr bekommt...

Ich meine Sie hat 40 Jahre lang steuern bezahlt.. und eine kürzung oder kein ALGI bekommen, verdient Sie nicht weil Sie es nicht riskieren kann zu Fliegen bis Sie gesund ist...
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  #2  
Alt 22.03.2010, 02:06
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Zitat:
Zitat von sazuka Beitrag anzeigen
Guten Tag,

Meine Mutter hatte 40 Jahre lang gearbeitet und hat selbst gekündigt weil Sie nicht mehr konnte.. Aufjedenfall hatte Sie die 3 monatige sperre..

Aufjedenfall standen Ihr 12 Tage Urlaub... leider ist sie mehrere male im Urlaub kolabiert... nun ist Sie mehr 18 Tage schon im Ausland.

Ich wollte es nun ihrer Sachbearbeiterin melden aber ich habe Angst das sie kürzungen kriegt oder gar keine ALG1 mehr bekommt...

Ich meine Sie hat 40 Jahre lang steuern bezahlt.. und eine kürzung oder kein ALGI bekommen, verdient Sie nicht weil Sie es nicht riskieren kann zu Fliegen bis Sie gesund ist...
Üblicherweise erhält man bei einer Eigenkündigung eine dreimonatige Leistungssperre. Das heisst aber nicht, dass eine Eigenkündigung IMMER eine Leistungssperre erzeugt, vielmehr sollte man dann eine stichhaltige Begründung vorbringen, hier also z.B. gesundheitliche Gründe.

Nichtsdestotrotz leistet die Agentur für Arbeit bei einer Leistungssperre, nämlich die Krankenversicherung und Vermittlungsleistungen. Man unterliegt daher auch während der Leistungssperre der Erreichbarkeitsanordnung. Diese besagt vereinfacht ausgedrückt, dass der Leistungsempfänger seine Post täglich persönlich in Empfang nehmen können muss. Kann er dies nicht, verletzt er seine Obliegenheit zur Erlangung einer Leistung und verliert das ALG I. Es kann zur Leistungseinstellung und Leistungsrückforderung kommen.

Bei Arbeitslosigkeit gibt es keinen Urlaub, so wie ihn Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen, es gibt nur eine sogenannte ausdrückliche Erlaubnis zur Ortsabwesenheit, die der Sachbearbeiter erteilen kann (nicht muss).
Wenn also der "Urlaub" - genauer: die Ortsabwesenheit - nicht bewilligt wurde, liegt eine eklatante Pflichtverletzung vor.

Wenn deine Mutter sich im Ausland befindet und keine eigene Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, geniesst sie im Ausland keinen Krankenversicherungsschutz.

Wenn deine Mutter krank ist, wäre sie verpflichtet, der Agentur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, denn eine Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall wird nur 6 Wochen lang gewährt.



Zitat:
Aufjedenfall standen Ihr 12 Tage Urlaub... leider ist sie mehrere male im Urlaub kolabiert.
Sind die 12 tage noch der Resturlaub aus dem Arbeitsverhältnis?

Was heisst "kolabiert" ?
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