ALG I nach Auslandsaufenthalt als Hausfrau?
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ALG I nach Auslandsaufenthalt als Hausfrau?

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  #1  
Alt 11.05.2011, 09:00
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Standard ALG I nach Auslandsaufenthalt als Hausfrau?


Hallo,

mich beschäftigt die Frage, ob man nach einem längeren Auslandsaufenthalt als Hausfrau bei Rückkehr einen Anspruch auf ALG 1 hat. Konnte zu meiner Frage bislang keine Informationen im Internet finden.

Sachverhalt: Ich war 15 Jahre in Deutschland sozialsversicherungspflichtig beschäftigt. Habe nunmehr gekündigt, geheiratet und bin meinem Mann, der als Expat in einem Nicht-EU-Land arbeitet, ins Ausland gefolgt. Im Ausland besteht für mich keine Arbeitserlaubnis, so dass ich den Aufenthalt als "Hausfrau" verbringe. Der Auslandsaufenthalt dauert voraussichtlich ingesamt 16 Monate.

Kann mir jemand weiterhelfen, ob man unter diesen Voraussetzungen bei Rückkehr noch einen Anspruch auf ALG I hat? Immerhin wurden 15 Jahre Versicherungsbeträge bezahlt.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten.

Lieben Gruß, Dösie
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  #2  
Alt 16.05.2011, 10:13
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Standard AW: ALG I nach Auslandsaufenthalt als Hausfrau?

Bitte wende dich an die Agentur für Arbeit deines letzten Hauptwohnsitzes.

Dort müsste man an Hand deiner Beitragszahlungen feststellen können, ob du Anspruch auf ALG I hast, wie hoch dieser ist und wann der Anspruch verjährt.

Ansonsten steht dir als deutsche Staatsbürgerin in Deutschland ALG II (Jobcenter) zu, sofern BEDÜRFTIGKEIT vorliegt, auch aufstockend zu ALG I.

Sollte man bei dir eine Leistungsperre verhängen wollen, so weise auf die Heirat hin, und dass du deinem Gatten gefolgt bist. Das sollten wichtige Gründe sein, die eine Listungssperre vereiteln.
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