| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich bin seit Januar 2010 in Frankreich beschäftigt - nun möchte ich kündigen / mich kündigen lassen und nach Deutschland zurückkehren. Da ich mich Selbständig machen möchte, bin ich zunächst auf ALG angewiesen. Wie kann ich ALG I in Deutschland beantragen? Ich habe von einem E 301 gelesen, den ich mir in Frankreich ausfüllen lassen muss? Wann und Wo muss ich meine Kündigung vorweisen? In Frankreich wenn ich das E 301 ausfüllen lasse oder in Deutschland wenn ich mit dem E 301 ALG I beantrage? Und warum muss ich zwischen beantragen von ALG I und Kündigung in Frankreich eine Stelle in Deutschland haben? Ich habe im Gründerforum auch schon ähnliches angefragt, da ich mit dem ALG I dann den Gründungszuschuss beantragen möchte um mich Selbständig zu machen. Danke schon mal im voraus, Micha |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Michapicardie (18.03.2011) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Beendigung Auslandstätigkeit, Anspruch ALGI in Deutschland und Gründungszuschuss | Michapicardie | Finanzen und Fördermittel | 0 | 17.03.2011 16:44 |