ALG I nach Auslandstätigkeit
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ALG I nach Auslandstätigkeit

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  #1  
Alt 17.03.2011, 17:12
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Michapicardie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I nach Auslandstätigkeit


Hallo zusammen,

ich bin seit Januar 2010 in Frankreich beschäftigt - nun möchte ich kündigen / mich kündigen lassen und nach Deutschland zurückkehren. Da ich mich Selbständig machen möchte, bin ich zunächst auf ALG angewiesen.

Wie kann ich ALG I in Deutschland beantragen? Ich habe von einem E 301 gelesen, den ich mir in Frankreich ausfüllen lassen muss? Wann und Wo muss ich meine Kündigung vorweisen? In Frankreich wenn ich das E 301 ausfüllen lasse oder in Deutschland wenn ich mit dem E 301 ALG I beantrage?

Und warum muss ich zwischen beantragen von ALG I und Kündigung in Frankreich eine Stelle in Deutschland haben?

Ich habe im Gründerforum auch schon ähnliches angefragt, da ich mit dem ALG I dann den Gründungszuschuss beantragen möchte um mich Selbständig zu machen.

Danke schon mal im voraus,

Micha
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  #2  
Alt 18.03.2011, 10:53
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Standard AW: ALG I nach Auslandstätigkeit

Zitat:
Zitat von Michapicardie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bin seit Januar 2010 in Frankreich beschäftigt - nun möchte ich kündigen / mich kündigen lassen

Wenn du selber kündigst, an deiner Kündigung mitwirkst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, erhälst du eine Leistungssperre (drei Monate).

und nach Deutschland zurückkehren. Da ich mich Selbständig machen möchte, bin ich zunächst auf ALG angewiesen.

Wie kann ich ALG I in Deutschland beantragen?

Du meldest dich persönlich Arbeitslos in Deutschland bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit (Hauptwohnsitz) und beantragst dort ALG I.

Bitte informiere dich darüber, ob und wie du anlässlich einer Selbstständigkeit von der Agentur für Arbeit oder Arge = Jobcenter gefördert werden kannst.

Sollte das ALG I zu gering ausfallen, kannst du ZUSÄTZLICH aufstockend ALG II beantragen.


Ich habe von einem E 301 gelesen,

Bitte prüfe, ob das Formular seine Benennung geändert hat: PDU 1 oder 2

den ich mir in Frankreich ausfüllen lassen muss? Wann und Wo muss ich meine Kündigung vorweisen? In Frankreich wenn ich das E 301 ausfüllen lasse oder in Deutschland wenn ich mit dem E 301 ALG I beantrage?

Auf jeden Fall auch in Deutschland bei der Agentur für Arbeit anlässlich deines Antrages auf ALG I und ggf. ALG II.

Und warum muss ich zwischen beantragen von ALG I und Kündigung in Frankreich eine Stelle in Deutschland haben?



http://www.arbeitsagentur.de/zentral...2010-05-01.pdf

Ich habe im Gründerforum auch schon ähnliches angefragt, da ich mit dem ALG I dann den Gründungszuschuss beantragen möchte um mich Selbständig zu machen.

Danke schon mal im voraus,

Micha
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Michapicardie (18.03.2011)

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