| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallihallo! ![]() nach Jahren (weit über 10) der Festanstellung hab ich meinen Job aus bestimmten Gründen (es war nur noch nervig...) gekündigt (Eigenkündigung). Das zieht naturgemäß eine 3-Monatssperre nach sich. Da ich noch Ersparnisse habe, ist es auch nix mit ALGII. Ich habe mir nun einen Job gesucht, der befristet ist auf 3 Monate, aber nicht so viel abwirft wie der vorherige. Danach will ich den Weg in die Selbständigkeit gehen. Ich will nun vermeiden, daß mir die letzten 3 Monate den Durchschnitt der letzten 12 Monate runterziehen und damit nach den 3 Monaten den ALG-I-Anspruch in die Tiefe drücken. Meine Strategie: ich vereinbare mit dem 3-Monatsarbeitgeber eine wöchentliche Arbeitszeit von z.B. 30 Stunden, also 75% von 40 h (der AG ist da flexibel, wie ich es eben möchte) um "unter 80% der (/ Regelarbeitszeit" zu liegen (§ 130 Abs. 2 Nr. 4 SGB).So denke ich, dürfte dieses erzielte Einkommen nach § 131 SGB nicht als Bemessungsentgelt gelten, da nicht zum Bemessungszeitraum gehörend, und es wird bei ALGI zugrundegelegt das (höhere) vorherige Einkommen. Ist diese meine Überlegung richtig, oder falsch, und letzterenfalls: was habe ich übersehen? Hoffe auch, dass nach diesen 3 Monaten befristetem Job nun nicht die "Eigenkündigungssperre" noch in der Zukuft (010709) irgendwie nachwirkt. Falls ich da was übersehen habe, wäre ich auch da für Info dankbar. (bin neu in diesem Geschäft, war noch nie arbeitslos...) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ich bin mir nicht sicher: Aber ich denke, dass du deine Arbeitslosigkeit selber verursacht hast und dass daher eine Leistungssperre auch nach dem Ende dieses 3-Monats-Jobs eintritt. Denn du hast deine Bedürftigkeit bzw. den Versicherungsfall selber herbeigeführt und du hast mit dem letzten Job deine Situation nicht verbessert. Du solltest dich von der Agentur für Arbeit beraten lassen und auch die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Selbständigkeit von der Agentur für Arbeit beleuchten lassen. Ich bin zwar persönlich der unmassgeblichen Meinung, dass Selbständigkeit und ALG I/ ALG II/ AfA-Förderungen nicht zusammenpassen und einfach nur ärgerlich sind, aber versuchen kannst du es ja, ob es ein für dich passendes Modell gibt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Ulli (16.03.2009) | ||
|
#3
| ||||
| ||||
| Ja Richtig, die 3 Monatige Sperre wird whährend des Bezuges vom Alg1 gerechnet,in der zeit wo du eine SV Pflichtige Beschäftigung für 3 Monate Ausübst,ruht der Anspruch(auch die Sperrzeit) und wird nach den drei Monaten Wiederbewilligt,ab dann läuft die Sperrzeit weiter..... Und selbst bei einem Nahtlosen Übergang in den 3 Monats job,ohne Arbeitslosmeldung,hast du deine Bedürftigkeit selber Verursacht.. Unbefristeten Vertrag gekündigt,befristeten angenommen...Gleich 3 Monate Sperrzeit... Und wichtig;Gleich bei Arbeitsaufnahme,des 3 Monatigen Jobs,bei der Agentur Arbeitssuchend melden,sonst gibts noch eine Woche Sperre Obendrauf...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (13.03.2009 um 21:06 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Ulli (16.03.2009) | ||
|
#4
| |||
| |||
| Danke für die Infos! Ja, das mit der Sperre ist mir schon klar, das Überbrücken der Zeit soll ja auch so laufen dass dies nicht angerechnet wird und wie ich DAS mache das ist dann meine Gestaltungshoheit. Aber die andere Frage, die der Bemessungsgrundlage, die interessiert mich. Denn ich will nicht den 'niedrigeren' Lohn in der 3- Monatsfrist angerechnet bekommen. Wie es aussieht ist es ohnehin sinnvoller, einen 14,5-h- Job mit möglichst hohem Einkommen in der Sperrzeit auszuüben, da dann die 3-Monatssperrzeit sich nicht verlängert, da ich ja dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe". Das mit dem 3-Monate-vorher-melden wegen 1 Woche Zusatzsperre hörte ich bereits, und werde es natürlich berücksichtigen. Selbständigkeit soll die Leute aus der Statistik rausbringen. da das bei mir aber ein angestrebtes mittelfristges ZIEL ist, geht es konform mit meiner Lebensplanung, und dann will ich die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten natürlich auch optimal nutzen. Fragen: in der 3-Monatssperrzeit (um diese nicht nur sinnlos zu prolongieren): 14,5-h-Job mit gutem Verdienst ausüben weil man dann 'in der Sperrzeit' dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ergo die Sperrzeit abläuft? Oder unbefristeten Job mit mehr als 15,0 h aber unter 30 h annehmen, mit aber weniger Verdienst, bei dem der AG einen nach 3 Monaten Probezeit 'ohne Angabe von Gründen' entlässt (Gründe muss er keine haben, wie man weiß)? Dann jedenfalls kann ich mir keinen Grund für eine Sperre vorstellen. Und was ist mit dem geringeren Verdienst bei dem 'neuen' Job unter 32 h, drückt der das Bemessungsentgelt herunter? (PS.: ich arbeite mit Arbeitgebern zusammen mit denen man fair etwas aushandeln kann, was beiden Seiten nutzt. Ein seltenes Gut heutzutage. Die ganzen Gesetze atmen nämlich einen Geist: daß der AN sich dem AG in jedweder Weise unterwerfen muss, und wie ein Fähnchen im Wind dessen Richtungsweisungen ausgeliefert ist. Was in 90% der Fälle ja auch der Realität entspricht) Geändert von Ulli (16.03.2009 um 09:08 Uhr) |
|
#5
| |||
| |||
| Die habe ich ganz klar verbessert Im letzten (unbefristeten) Job wurde ich quasi rausgemobbt, und im neuen Job dagegen macht die Arbeit Freude, weil mein AG mich haben will und mich nicht ständig versucht so zu nerven dass ich freiwillig den Bettel hinschmeiße (was dem Vorgänger gelang).Du hast jedoch formal 100% recht, denn das ist im Sinne AA natürlich keine 'Verbesserung' |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
SGBIII §131 SGBIII §124 Alles gute und Viel Glück....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Krankschreibung nach eigener Kündigung - Folgen? | Wollkneul | Kündigung | 10 | 13.10.2009 19:37 |
| Arbeitslosengeld statt eigener Kündigung ? | Bastian | Kündigung | 4 | 03.02.2009 18:54 |
| Abfindung nach eigener Kündigung? | hopodertop | Kündigung | 3 | 13.10.2008 16:30 |
| Rückzahlung Seminarkosten bei eigener Kündigung | madbenni | Kündigung | 0 | 18.09.2008 16:24 |
| Fördermittel trotz eigener Kündigung | herkistar | Finanzen und Fördermittel | 1 | 01.05.2008 09:29 |