ALG I nach eigener Kündigung und zwischenzeitlichem 3-Monatsjob, Bemessungsentgelt
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ALG I nach eigener Kündigung und zwischenzeitlichem 3-Monatsjob, Bemessungsentgelt

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  #1  
Alt 13.03.2009, 16:13
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Standard ALG I nach eigener Kündigung und zwischenzeitlichem 3-Monatsjob, Bemessungsentgelt


Hallihallo!

nach Jahren (weit über 10) der Festanstellung hab ich meinen Job aus bestimmten Gründen (es war nur noch nervig...) gekündigt (Eigenkündigung).

Das zieht naturgemäß eine 3-Monatssperre nach sich. Da ich noch Ersparnisse habe, ist es auch nix mit ALGII.

Ich habe mir nun einen Job gesucht, der befristet ist auf 3 Monate, aber nicht so viel abwirft wie der vorherige. Danach will ich den Weg in die Selbständigkeit gehen.

Ich will nun vermeiden, daß mir die letzten 3 Monate den Durchschnitt der letzten 12 Monate runterziehen und damit nach den 3 Monaten den ALG-I-Anspruch in die Tiefe drücken.

Meine Strategie:

ich vereinbare mit dem 3-Monatsarbeitgeber eine wöchentliche Arbeitszeit von z.B. 30 Stunden, also 75% von 40 h (der AG ist da flexibel, wie ich es eben möchte) um "unter 80% der (/Regelarbeitszeit" zu liegen (§ 130 Abs. 2 Nr. 4 SGB).

So denke ich, dürfte dieses erzielte Einkommen nach § 131 SGB nicht als Bemessungsentgelt gelten, da nicht zum Bemessungszeitraum gehörend, und es wird bei ALGI zugrundegelegt das (höhere) vorherige Einkommen.

Ist diese meine Überlegung richtig, oder falsch, und letzterenfalls: was habe ich übersehen?

Hoffe auch, dass nach diesen 3 Monaten befristetem Job nun nicht die "Eigenkündigungssperre" noch in der Zukuft (010709) irgendwie nachwirkt.

Falls ich da was übersehen habe, wäre ich auch da für Info dankbar.


(bin neu in diesem Geschäft, war noch nie arbeitslos...)
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  #2  
Alt 13.03.2009, 19:47
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Ich bin mir nicht sicher:

Aber ich denke, dass du deine Arbeitslosigkeit selber verursacht hast und dass daher eine Leistungssperre auch nach dem Ende dieses 3-Monats-Jobs eintritt.

Denn du hast deine Bedürftigkeit bzw. den Versicherungsfall selber herbeigeführt und du hast mit dem letzten Job deine Situation nicht verbessert.

Du solltest dich von der Agentur für Arbeit beraten lassen und auch die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Selbständigkeit von der Agentur für Arbeit beleuchten lassen.

Ich bin zwar persönlich der unmassgeblichen Meinung, dass Selbständigkeit und ALG I/ ALG II/ AfA-Förderungen nicht zusammenpassen und einfach nur ärgerlich sind, aber versuchen kannst du es ja, ob es ein für dich passendes Modell gibt.
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Ulli (16.03.2009)

  #3  
Alt 13.03.2009, 19:53
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Ja Richtig, die 3 Monatige Sperre wird whährend des Bezuges vom Alg1 gerechnet,in der zeit wo du eine SV Pflichtige Beschäftigung für 3 Monate Ausübst,ruht der Anspruch(auch die Sperrzeit) und wird nach den drei Monaten Wiederbewilligt,ab dann läuft die Sperrzeit weiter.....

Und selbst bei einem Nahtlosen Übergang in den 3 Monats job,ohne Arbeitslosmeldung,hast du deine Bedürftigkeit selber Verursacht..

Unbefristeten Vertrag gekündigt,befristeten angenommen...Gleich 3 Monate Sperrzeit...

Und wichtig;Gleich bei Arbeitsaufnahme,des 3 Monatigen Jobs,bei der Agentur Arbeitssuchend melden,sonst gibts noch eine Woche Sperre Obendrauf...
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Ulli (16.03.2009)

  #4  
Alt 16.03.2009, 09:01
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Standard Sperre/ Bemessungsgrundlage

Danke für die Infos!

Ja, das mit der Sperre ist mir schon klar, das Überbrücken der Zeit soll ja auch so laufen dass dies nicht angerechnet wird und wie ich DAS mache das ist dann meine Gestaltungshoheit.

Aber die andere Frage, die der Bemessungsgrundlage, die interessiert mich.

Denn ich will nicht den 'niedrigeren' Lohn in der 3- Monatsfrist angerechnet bekommen.

Wie es aussieht ist es ohnehin sinnvoller, einen 14,5-h- Job mit möglichst hohem Einkommen in der Sperrzeit auszuüben, da dann die 3-Monatssperrzeit sich nicht verlängert, da ich ja dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe".

Das mit dem 3-Monate-vorher-melden wegen 1 Woche Zusatzsperre hörte ich bereits, und werde es natürlich berücksichtigen.

Selbständigkeit soll die Leute aus der Statistik rausbringen. da das bei mir aber ein angestrebtes mittelfristges ZIEL ist, geht es konform mit meiner Lebensplanung, und dann will ich die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten natürlich auch optimal nutzen.


Fragen:

in der 3-Monatssperrzeit (um diese nicht nur sinnlos zu prolongieren): 14,5-h-Job mit gutem Verdienst ausüben weil man dann 'in der Sperrzeit' dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ergo die Sperrzeit abläuft?

Oder unbefristeten Job mit mehr als 15,0 h aber unter 30 h annehmen, mit aber weniger Verdienst, bei dem der AG einen nach 3 Monaten Probezeit 'ohne Angabe von Gründen' entlässt (Gründe muss er keine haben, wie man weiß)? Dann jedenfalls kann ich mir keinen Grund für eine Sperre vorstellen.

Und was ist mit dem geringeren Verdienst bei dem 'neuen' Job unter 32 h, drückt der das Bemessungsentgelt herunter?

(PS.: ich arbeite mit Arbeitgebern zusammen mit denen man fair etwas aushandeln kann, was beiden Seiten nutzt. Ein seltenes Gut heutzutage. Die ganzen Gesetze atmen nämlich einen Geist: daß der AN sich dem AG in jedweder Weise unterwerfen muss, und wie ein Fähnchen im Wind dessen Richtungsweisungen ausgeliefert ist. Was in 90% der Fälle ja auch der Realität entspricht)

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  #5  
Alt 16.03.2009, 09:05
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Zitat:
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du hast mit dem letzten Job deine Situation nicht verbessert
Die habe ich ganz klar verbessert Im letzten (unbefristeten) Job wurde ich quasi rausgemobbt, und im neuen Job dagegen macht die Arbeit Freude, weil mein AG mich haben will und mich nicht ständig versucht so zu nerven dass ich freiwillig den Bettel hinschmeiße (was dem Vorgänger gelang).

Du hast jedoch formal 100% recht, denn das ist im Sinne AA natürlich keine 'Verbesserung'. Die sehen immer nur das schnöde GELD (ist mir auch klar).
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  #6  
Alt 16.03.2009, 16:11
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Zitat:
Zitat von Ulli Beitrag anzeigen
Danke für die Infos!

Ja, das mit der Sperre ist mir schon klar, das Überbrücken der Zeit soll ja auch so laufen dass dies nicht angerechnet wird und wie ich DAS mache das ist dann meine Gestaltungshoheit.

Aber die andere Frage, die der Bemessungsgrundlage, die interessiert mich.

Denn ich will nicht den 'niedrigeren' Lohn in der 3- Monatsfrist angerechnet bekommen.

Wie es aussieht ist es ohnehin sinnvoller, einen 14,5-h- Job mit möglichst hohem Einkommen in der Sperrzeit auszuüben, da dann die 3-Monatssperrzeit sich nicht verlängert, da ich ja dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe".

Das mit dem 3-Monate-vorher-melden wegen 1 Woche Zusatzsperre hörte ich bereits, und werde es natürlich berücksichtigen.

Selbständigkeit soll die Leute aus der Statistik rausbringen. da das bei mir aber ein angestrebtes mittelfristges ZIEL ist, geht es konform mit meiner Lebensplanung, und dann will ich die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten natürlich auch optimal nutzen.


Fragen:

in der 3-Monatssperrzeit (um diese nicht nur sinnlos zu prolongieren): 14,5-h-Job mit gutem Verdienst ausüben weil man dann 'in der Sperrzeit' dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ergo die Sperrzeit abläuft?
Ich kann Dir nur sagen was Ich machen würde,genau das....
Oder unbefristeten Job mit mehr als 15,0 h aber unter 30 h annehmen, mit aber weniger Verdienst, bei dem der AG einen nach 3 Monaten Probezeit 'ohne Angabe von Gründen' entlässt (Gründe muss er keine haben, wie man weiß)? Dann jedenfalls kann ich mir keinen Grund für eine Sperre vorstellen.
ja ist Korrekt,solltest Du aber länger als 12 Monate Dort Arbeiten,so hast du einen neuen Anspruch auf Alg1 erworben und das bemessungsentgeld wird nach dem 30 Stunden job berechnet,da dieses auch eine SV Pflichtige Tätigkeit ist...
Und was ist mit dem geringeren Verdienst bei dem 'neuen' Job unter 32 h, drückt der das Bemessungsentgelt herunter?

(PS.: ich arbeite mit Arbeitgebern zusammen mit denen man fair etwas aushandeln kann, was beiden Seiten nutzt. Ein seltenes Gut heutzutage. Die ganzen Gesetze atmen nämlich einen Geist: daß der AN sich dem AG in jedweder Weise unterwerfen muss, und wie ein Fähnchen im Wind dessen Richtungsweisungen ausgeliefert ist. Was in 90% der Fälle ja auch der Realität entspricht)
Hierzu:SGBIII §130


SGBIII §131


SGBIII §124

Alles gute und Viel Glück....
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