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#1
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| Hallo an alle, habe folgende Frage. Habe eigentlich immer gearbeitet, war nie wirklich krank. Nun hat es mich doch erwischt und ich werde nach Aussage meiner Ärzte auch nicht mehr zum Arbeiten kommen. sprich krankgeschrieben bleiben. Nun bin ich 63 1/2 Jahre alt d.h. die Rente wäre nicht mehr weit. Das Krankengeld bekommt man ja nur 18 Monate, danach muss ich mich darum kümmern Geld zu bekommen. Jetzt wäre meine Frage, würde ich ALG I bekommen? Wird dann dabei das bekommene Krankengeld angerechnet oder der Lohn den ich davor immer bekam? Hintergrund für diese Frage ist es, ob ich als arbeitsloser (dann nur für 1 Jahr bis zum "richtigen" Renteneintritt) mit ALG I unterm Strich mehr Geld hätte als Rentner. Ich hoffe diese Frage ist nicht unverschämt aber wenn halt die Rente nicht so dicke ist muss man sich halt mal alle optionen vor Augen halten. Bezüglich einer Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit kann ich nichts sagen. Um dieses Thema muss ich mich noch kümmern. Ich kann nur sagen, das ich eine 100% Behinderung habe. Auf Antworten freue ich mich. Euer Jannick Geändert von Jannick (28.02.2009 um 14:05 Uhr) |
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#2
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| Hallo und herzlich willkommen Jannick, ... vorab- ich kann an deiner Frage nichts unverschämtes finden. Ich an deiner Stelle würde schnellstmöglich sowohl einen Antrag auf vollständige Erwerbsminderung stellen, damit dürftest du für den Zustellungszeitraum finanziell am besten fahren, zusätzlich solltest du dich arbeitslos melden. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Ok, das ist doch mal eine Aussage. Stelle ich den Antrag auf vollständige Erwerbsminderung und wird dieser bestätigt (ich glaube das wird dann auch prozentual angegeben), kann ich denn dann noch ein Jahr lang auf arbeitslos "machen" oder wird dann gesagt das ich direkt in Rente MUSS ?? grüße jannick |
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#4
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| Hallo Jannik, ... ich meinte natürlich vollständige Erwerbsminderungsrente- bei einem GdB von 100 sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Was deine Arbeitslosmeldung angeht- stelle deinen Antrag und lass die entscheiden! Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| ok, ist ja schonmal recht hilfreich zu wissen. weißt du zufällig auch obs irgendwo Anlaufstellen zum Informieren gibt? Also wo ich ganz ohne Scham, Fragen stellen kann. Komme aus NRW. Grüße Jannick |
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#6
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| Hey, Schau mal hier nach, Du bekommst auch Alg1 bei Krankengeld... Jede Stadt hat ein Sozial Büro,dort kannst du dir infos holen...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| nach meiner Ansicht nicht unbedingt von Vorteil sofort Antrag auf Erhalt der vollen EM -Rente zu stellen. Vorweg nochmal gesagt, dass es hier nicht um den Emfpang von Sozialgeldern, sondern um Versicherungsleistungen geht. Du hast zeitlebens in diese Versicherungen einbezahlt - nun ist die andere Seite dran. Dabei ist es nur gerecht, dass du Vorteile am besten nutzt. Lass mal das mit schämen - das sollten sich ganz andere Nutzniesser die noch haufenweise vorhanden sind. Ich weiss nicht wie hoch dein Verdienst die letzten Jahre war, deshalb kann man auch zur evewntuellen Höhe des ALG 1 - welches du 18 Monate in Anspruch nehmen könntest nichts sagen. Dazu müsstest du dich aber den Regeln der Arbeitsagentur gemäss weiter um einen Arbeitsplatz bemühen . Nachdem der GDB 100 vergeben wurde, wird aber doch wohl Krankengeld ( Anspruchsdauer 18 Monate) in Frage kommen. Das Krankengeld beträgt 70% des letzten Regelentgelts SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes Der Frage sofort volle EM - Rente beantragen oder Krankengeld beziehen muss deswegen etwas näher auf den Grund gegangen werden, damit sich für dich keine Nachteile ergeben. Sich diesbezüglich wie tyron01 vorschägt nähere Auskünfte einzuholen stimme ich deswegen voll zu. Alles Gute wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#8
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| Hatte mich zu beginn wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich stehe nicht vor der Entscheidung ob Krankengeld oder ALG I. Sondern was nach dem Krankengeld kommt, denn ich bekomme das noch ein gutes halbes Jahr, danach sind 18 Monate rum. Und dann gehts halt darum, ob ich ALG I oder direkt Rente bekomme. ALG I wäre nur dann sinnvoll wenns unterm Strich monatlich mehr wäre als meine Rente. Woran wird denn dann der ALG I Satz berechnet? Aufs vorher bekommene Krankengeld? Grüße Jannick |
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#9
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| Es wird nach deinem Einkommen aus Arbeitsentgeld berechnet... Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Quelle:Arbeitslosennetz.de Dazu SGBIII §130 Und SGBII §131
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#10
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| Na das ist doch mal eine Aussage, werde mir die entsprechenden SGBs dazu noch durchlesen. Vielen dank dafür. Grüße Jannick |
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