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#1
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| Hallo, meine Frau hat genau 5 Monate vor dem Erziehungsurlaub ALG-I bezogen. Nun haben wir i.d. Zwischenzeit das zweite Kind bekommen u. somit hat sie fast volle 6 Jahre Erziehungsurlaub hinter sich. Kann mir jemand von Euch sagen, wie lange sie nun Anspruch auf ALG-1 hat, wenn sie sich zum Ende des Erziehungsurlaubs arbeitssuchend/arbeitslos meldet? Sind es dann die restlichen 6,5 Monate? Wie wird das ALG-I dann berechnet? Ist der Satz deckungsgleich mit dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld in 2001? Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe u. Antworten! Viele Grüsse, SiCaLa |
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#2
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| Normal verfällt nach den zwei Jahren Rahmenfrist der Anspruch auf ALG. Für Mütter oder Väter in Elternzeit wurde dabei jedoch eine Sonderregelung getroffen, da Sie ja sonst nach drei Jahren Elternzeit keinen Anspruch mehr auf ALG hätten. Es ist wohl allerdings so, dass das ALG nicht mehr wie früher am sozialversicherungspflichtigen Entgelt bemessen wird, sondern nach fiktiven Bemessungsgrundlagen. D. soll h.: Es gibt für die Bemessung des ALG für Eltern nach der Erziehungszeit vier Bemessungsstufen, die nach Grad der beruflichen Qualifikationen eingeteilt sind. Für jede dieser Gruppen gibt es einen Prozentsatz der sich am jeweiligen Durchschnittsverdienst bemisst (also an dem Einkommen, was die Person aufgrund seiner Qualifikationen erzielen könnte) und zur Berechnung des ALG zugrunde gelegt wird. Geht zur ARGE und lasst Euch dazu beraten!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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