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#1
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| Hallo, zusammen, meine Frage bezieht sich auf die Krankenkassenbeiträge. Ich werde demnächst ALG I beantragen müssen, mein AG bietet mir an, einen bestimmten Arbeitsbereich weiter auszuführen, dann auf selbständiger Basis. Ich hoffe, dass ich diese selbständige Tätigkeit dann im Laufe der Zeit ausbauen kann, so dass ich nach der ALG - Zeit auf eigenen Beinen stehe. Ich weiß, ich muss unter 15 Stunden bleiben und alles, was über 165 Euro netto verdient wird, wird angerechnet. (Wird das eigentlich von Monat zu Monat gemacht, oder wird im Nachhinein ein Durchschnitt gebildet?) Ist es hier irgendwie erheblich, wieviel zuverdient wird in Bezug auf die Krankenkasse? Werden die auf jeden Fall ein Jahr lang von der ARGE getragen oder gibt es hier auch Regeln? Oder wäre es aus irgendeinem Grund schlauer, mein AG würde mir die 165 Euro als Minijob weiterzahlen? Ich danke für jede Antwort... |
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#2
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| Diese Selbstständigkeit scheint mir doch ein windiges Konstrukt zu sein, sieht nach Scheinselbstständigkeit aus. Das gibt möglicherweise Ärger und sollte vorher mit der Krankenkasse besprochen werden. Wenn es deinem Boss nur um Kostenersparnis geht, sollte man vielleicht vorübergehend ein Modell mit Lohn und aufstockendem ALG II in's Auge fassen. ALG II bekommen aber nur Bedürftige.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ja, danke erstmal für die Antwort. Das Problem der Scheinselbständigkeit ist mir bekannt. (Allerdings dachte ich, es sei nur für das Finanzamt ein Problem. Was hätte die Krankenkasse damit für ein Problem?) Ich möchte diese Aufträge vom Ex-Chef nur nutzen, um ins Geschäft zu kommen, als Sprungbrett sozusagen. Schnellstmöglich müssen weitere Kunden her. Es handelt sich um einen Arbeitsbereich, der auch für andere interessant ist. Zurück zu meiner eigentlichen Frage: Was passiert mit den Krankenkassenbeiträgen, wenn meine Gewinne 165 Euro übersteigen? Und: betrachtet man den Gewinn monatlich oder im Jahresdurchschnitt? |
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