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#1
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| Hallo mal eine wichtige Frage...... Sachlage: Jemand der bei einem kleinen Unternehmen 2 Jahre Angestellt ist, jeweils mit einem befristeten 1 Jahres Vertrag. Dann wurde im November dem Arbeitnehmer zum Jahr 2008 ein neuer Unbefristeter versprochen. Der AV wurde bis ende Februar noch nicht übergeben wurde lediglich immer nur auf anfragen vertröstet "....das dies noch komme". Nun war es dem AN auf Dauer recht komisch da die Auftragslage im unternehmen sehr stark zurück geht und es auch Gerüchte über über Stellenkürzungen gab. Also hat der AN sich zum 01.03 Arbeitslos gemeldet damit er zur Not nicht mit leeren Händen da steht. So weit so gut..... Nun ist es mittlerweile zwischen den beiden Parteien eskaliert so das AN zu hause ist und AG auf stur macht. Folglich bekommt er für das Arbeitsamt sie Bescheinigung AG nicht ausgestellt, ergo somit auch Probleme beim ALG I Antrag. Wie ist der Nachweis für das Arbeitsamt zu erbringen wenn der AG stur ist? Es bestehen zum Beweis nur Lohnabrechungen vom Janur und Februar und kein Arbeitsvertrag |
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#2
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| "Dumm gelaufen"- würde ich meinen. Was mich immer wieder wundert: Warum achtet man nicht 'drauf, dass man einen schriftlichen AV bekommt? Befristung hin und Befristung her... Ohne schriftlichen AV geht jeder AN im Streitfalle leer aus. Ein derartiger Fall bist du. Leider. Das Einzigste was dir aus meiner Erfahrung heraus bleibt ist, dass du vor das Arbeitsgericht ziehst. Kostet dich- so glaube- erst mal nichts. Sorry- einzigste Empfehlung, die ich dir geben kann. M.l.G.! soisrecht2 |
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#3
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| natürlich hast du recht, nur da schon 2 Jahre eine beschäftigung bestand und die option auf ein neuen unbefristeten an Jahres begin bestand...war es ja nicht so das das unternehmen fremd ist und ein wenig vertrauen besteht |
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#4
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| Mr. Grey, dein Text ist ein bisschen durcheinander. Ich versuche mal, da Ordnung reinzubringen. Also: wenn du einen Arbeitsvertrag hast, der befristet ist, dann endet dieser Arbeitsvertrag durch Zeitablauf. Gehst du NACH Fristablauf weiter zur Arbeit, und dein Boss beschäftigt dich weiter, begründet dies ein Arbeitsverhältnis mindestens zu den Bedingungen des alten Arbeitsvertrages. Wenn der Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag aushändigt, dann ist das nur ein Formfehler, der für den Arbeitgeber weiter keine Folgen hat, wohl aber für den Arbeitnehmer, weil der eben (fast) nix beweisen kann. Wenn du nun zur Agentur für Arbeit gehst, dich arbeitslos meldest und Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG I) stellst, will die Agentur die Kündigung sehen. Kannst du keine Kündigung vorweisen, besteht das Arbeitsverhältnis weiter, weil für eine Kündigung die Schriftform vorgeschrieben ist (§ 623 BGB). Das Problem, was hier besteht, ist die Frage, wer hier wem kündigt oder gekündigt hat. So wie sich das darstellt, läufst du Gefahr, von der Agentur beschuldigt zu werden, das Arbeitsverhältnis selber beendet zu haben. Dies würde für dich eine dreimonatige Leistungssperre bedeuten. Ausser Krankenversicherung würdest du keine Leistungen bekommen, und dies drei Monate lang. Ausweichen könntest du bei Bedürftigkeit auf ALG II, aber auch hier würde eine Sanktion wirken und der Regelsatz von 347€ um 30% gekürzt werden. Kläre bitte ganz einfach, ob dein Boss dich weiterbeschäftigt oder nicht. Hier gibt es nur ein klares Ja oder ein klares Nein. Wenn dein Boss sich nicht äussert und dich im Ungewissen lassen will, dann besteht das Arbeitsverhältnis so lange weiter, bis du eine schriftliche Kündigung in der Hand hälst oder du selber (mit den entsprechenden Folgen) schriftlich kündigst. Wenn dein Boss den § 623 BGB nicht kennt, kannst du ihn ja mal darauf aufmerksam machen. Und auf den § 312 SGB III und auf den § 60 SGB II ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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