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#1
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| Hallo zusammen, hätte da ein etwas spezielleres Problem. Ich bin seit Ende 2003 selbständig und hatte drei Jahre lang Existenzgründungszuschuss über die Ich-AG Förderung erhalten. Bisher lief auch alles ganz gut, habe aber im Moment eine Auftragsflaute. Nun habe ich noch Restanspruch auf 8 Monate ALG I möchte aber ungern meine Selbständigkeit aufgeben, da ich spätestens im Herbst diesen Jahres wieder eine Menge zu tun bekommen werde. Nun meine Fragen: - Habe ich Anspruch nach 3,5 Jahren auf ALG I - Habe ich Anspruch auf ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben Wenn ja, - muss ich mein Büro aufgeben (wofür ich Miete bezahle) - muss ich meine 400 Euro Kraft kündigen (die ich ungern verlieren möchte) - wird der Hinzuverdienst von 165 Euro auf reinen Gewinn gestattet (also abzüglich Werbungskosten, Miete usw.) Besten Dank Bitmapbrother |
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#2
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| Hi, Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Es gibt aber zahlreiche Zuschüsse für Existenzgründer für die unterschiedlichsten Gründe. schau mal auf: /www.foerderdatenbank.de und vielleicht auf: arbeitsagentur.de ... ansonsten tu, was Du tun musst, um Deinen Betrieb zu retten: Deinem Mitarbeiter (vorübergehend ) kündigen... dann bekommt er ALG? ... Dein Büro untervermieten? ... was könntest Du sonst noch anbieten, damit Dein Einkommen steigt? Viele Grüße + Erfolg ... ach ja, vielleicht hast Du eine Antwort auf meine Frage an anderer Stelle dieses Forums? |
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#3
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum! Derzeit können Ich-AG- und Überbrückungsgeld-Gründer bis zu vier Jahre nach Erlöschen des ALG-I-Anspruches wieder ALG I in Höhe des Restanspruches erhalten. Das wird bei dem Nachfolgemodell, dem Gründungszuschuss nicht mehr so sein! LG |
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