ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 12.02.2007, 09:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
bitmapbrother befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben


Hallo zusammen,

hätte da ein etwas spezielleres Problem.
Ich bin seit Ende 2003 selbständig und hatte drei Jahre lang Existenzgründungszuschuss über die Ich-AG Förderung erhalten. Bisher lief auch alles ganz gut, habe aber im Moment eine Auftragsflaute. Nun habe ich noch Restanspruch auf 8 Monate ALG I möchte aber ungern meine Selbständigkeit aufgeben, da ich spätestens im Herbst diesen Jahres wieder eine Menge zu tun bekommen werde.

Nun meine Fragen:

- Habe ich Anspruch nach 3,5 Jahren auf ALG I
- Habe ich Anspruch auf ALG I ohne die Selbständigkeit aufzugeben

Wenn ja,
- muss ich mein Büro aufgeben (wofür ich Miete bezahle)
- muss ich meine 400 Euro Kraft kündigen (die ich ungern verlieren möchte)
- wird der Hinzuverdienst von 165 Euro auf reinen Gewinn gestattet (also abzüglich Werbungskosten, Miete usw.)

Besten Dank
Bitmapbrother
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 13.02.2007, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Existenzgründer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard vielleicht anderen Zuschuss?

Hi,

Deine Frage kann ich leider nicht beantworten.

Es gibt aber zahlreiche Zuschüsse für Existenzgründer für die unterschiedlichsten Gründe.

schau mal auf:
/www.foerderdatenbank.de

und vielleicht auf:
arbeitsagentur.de

... ansonsten tu, was Du tun musst, um Deinen Betrieb zu retten:
Deinem Mitarbeiter (vorübergehend ) kündigen... dann bekommt er ALG?

... Dein Büro untervermieten?

... was könntest Du sonst noch anbieten, damit Dein Einkommen steigt?

Viele Grüße + Erfolg
... ach ja, vielleicht hast Du eine Antwort auf meine Frage an anderer Stelle dieses Forums?
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 13.02.2007, 20:08
Benutzerbild von skorpion1153
Moderator
 
Registriert seit: 17.09.2006
Ort: Kreis Viersen
Beiträge: 493
Bedankte sich: 0
29 Danksagungen in 28 Beiträgen
skorpion1153 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool Hallo bitmapbrother

Herzlich Willkommen in unserem Forum!

Derzeit können Ich-AG- und Überbrückungsgeld-Gründer bis zu vier Jahre nach Erlöschen des ALG-I-Anspruches wieder ALG I in Höhe des Restanspruches erhalten.

Das wird bei dem Nachfolgemodell, dem Gründungszuschuss nicht mehr so sein!

LG
__________________
Skorpion1153
Moderator

Meine Idylle

Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe Prüfung für Selbständigkeit jenny09 Finanzen und Fördermittel 20 04.02.2009 21:29
Bewerbungsschreiben für Festanstellung nach Selbständigkeit Husch Anschreiben 7 17.01.2009 21:47
FAQ zur Selbständigkeit Aqarium Existenzgründung allgemein 11 06.01.2009 11:17
ALG II und bestehende Selbständigkeit (noch ein Fall) Shadriel ALG II/Hartz IV 3 23.08.2007 21:22
Schritt in die Selbständigkeit wagen? Maxi Finanzen und Fördermittel 1 17.01.2006 18:59


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.