alg I - Rückerstattung von "Trainingsmaßnahme"-Kosten - rechtens?
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alg I - Rückerstattung von "Trainingsmaßnahme"-Kosten - rechtens?

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  #1  
Alt 17.08.2009, 22:06
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Frage alg I - Rückerstattung von "Trainingsmaßnahme"-Kosten - rechtens?


hallo zusammen.



ich habe ein problem mit der arbeitsagentur (alg I), die eine rückerstattung ihrer leistungen an mich fordert. dazu hätte ich gerne von euch einen rat, wie ich mich verhalten soll, bzw. wie ich meinen widerspruch formulieren soll oder/und wie man einen rechtsbeistand bekommt, der nicht allzuviel kostet.

folgender sachverhalt: ich hoffe ihr lest ihn, es ist etwas komplizierter



da ich 2008 in der medienbranche eine weitebildung gemacht habe und bekanntlich in dieser branche speziell viele praktika erforderlich sind, um beruflich fuß zu fassen, wollte ich nach der weiterbildung ein praktikum in einer filmproduktionsfirma machen. die aktuelle produktion war für 1 1/2 monate angesetzt, und so auch mein praktikumsvertrag mit der option auf übernahme in weitere produktionen. natürlich zahlte der praktikumsbetrieb nicht viel als vergütung, nur 500 eur brutto, netto bekam ich 420 eur raus. (lohnsteuerkarte) das ist nicht wirklich viel zum leben, bzw. zum leben definitiv nicht ausreichend, wenn man seinen eigenen hausstand hat und lebenshaltungskosten zu tragen hat.

daher habe ich bei der arbeitsagentur bonn einen zuschuss von arbeitslosengeld beantragt und dieses praktikum wurde bei der arbeitsagentur als "trainingsmaßnahme" bewilligt. darüber habe ich einen bewilligungsbescheid + fahrtkostenerstattungsbescheid.

das praktikum habe ich absolviert und habe auch einiges an erfahrungen mitgenommen. leider sind keine weiteren projekte bei der filmproduktionsfirma gefolgt, weil es eine kleine produktionsfirma ist und entsprechende finanzielle möglichkeiten für sie nicht vorhanden waren, neue projekte zu machen und entsprechend weiteres personal einzustellen. daher war für mich nach den 1 1/2 monaten schluss bei der firma.



vor 2 monaten habe ich aus heiterem himmel ein schreiben der arbeitsagentur bonn erhalten. dort stand dass ich mehr als 15 std pro woche gearbeitet hätte und eine vergütung erhalten hätte und entsprechend das ein sozialversicherungspflichtiges arbeitsverhältnis wäre. das wäre unzulässig und entsprechend müßte ich einen betrag von 1.100 eur zurückzahlen!!!!

ich habe widerspruch dagegen eingelegt.daraufhin kommt ein schreiben von der agentur, dass mein widerspruch unzulässig sei, weil ja noch gar nicht entschieden wäre, sie hätten mich lediglich in kenntnis setzen wollen !???



vor 2 tagen nun kam dann ein fetter brief mit der endgültigen entscheidung, wie oben beschrieben, dass es mehr als 15std pro woche wären und entsprechend ein arbeitsverhältnis entstanden wäre etc. und ich das geld zurückerstatten müßte.



ich verstehe es nicht!!!die arbeitsagentur hat mir einen bewilligungsbescheid über arbeitslosengeld UND einen fahrtkostenerstattungsbescheid gesendet und die kosten auch übernommen, OBWOHL sie von vornherein wußten, dass es ein vergütetes praktikum bzw. trainingsmaßnahme war. sie hätten es doch sonst gar nicht bewilligen brauchen, wenn sie es jetzt zurückwollen. und dass man in einem praktikum nicht nur 15 std die woche arbeitet (und in der medienbranche schon gar nicht) ist eigentlich logisch. wenn man nur die paar std hingeht hat man davon doch nichts, bzw. lernt nicht wirklich viel.



meine frage ist jetzt. was haltet ihr generell davon?wie kann ich dagegen vorgehen? wie ist es sinnvoll, zu formulieren in einem widerspruch? braucht man einen rechtsbeistand dafür oder reicht ein formloser widerspruch?

auf dem schreiben steht dazu nur folgendes:



"gegen diesen bescheid ist der widerspruch zulässig. Der widerspruch ist schriftlich oder zur niederschreift bei der bezeichneten agentur für arbeit einzureichen, und zwar innerhalt einens monats, nachdem dieser beschied ihnen bekannt gegeben worden ist"



gibt es bei der arbeitsagentur eine rechtsberatung für solche fälle??



es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
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  #2  
Alt 18.08.2009, 02:37
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Standard Eine Rechtsberatung

bei der Arbeitsagentur bzw. in diesem Fall Nötigungsagentur findet sich nicht.
Den Widerspruch musst du aber fristgerecht einreichen.
Die Sache ist so wie du beschreibst so ominös, dass sie fast unglaubhaft klingt.
Werde dazu noch ein paar Infos einholen und mich hier nochmals melden.

Den Widerspruch solltest du auch gut begründen.
Sind für deine Praktikumsleistungen Lohnabrechnungsbelege vorhanden ?

Gruss


wellen
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  #3  
Alt 18.08.2009, 07:56
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ja. die lohnabrechnungen sind vorhanden. die wollte ich dann bei dem widerspruch beifügen sowie die bewilligungsbescheide!
ist es denn überhaupt üblich einen zuschuss von der arbeitsagentur zu erhalten, weil du meinst dass die sache so ominös ist?
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  #4  
Alt 29.08.2009, 22:02
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hallo leute. habe nun ein widerspruchsschreiben verfasst.
wäre das so in ordnung?

WIDERSPRUCH bzgl. Ihres Schreibens vom 20.08.2009, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid



Sehr geehrte

Ihre Schreiben habe ich erhalten, in dem Sie angeben,

1.dass ich keine Trainingsmaßnahme gemacht hätte, sondern ein angebliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der ***, Dienstort

2. dass ich mehr als 15 Std./Woche gearbeitet hätte.

Zu 1.
Ich habe die Trainingsmaßnahme sehr wohl bei der angegebenen Firma absolviert. Wenn Sie bzgl. meiner Anwesenheit noch Fragen haben können Sie gerne bei der *** Tel. *** nachfragen. Diese wird Ihnen bestätigen, dass ich dort ein Praktikum bzw. eine Trainingsmaßnahme absolviert habe. Wie Sie in meinen beiliegenden Verdienstbescheinigungen ersehen können, habe ich ein „Praktikumsentgelt“ von EUR 500,00 Brutto/Monat bzw. anteilig bekommen. Daraus ergibt sich ein Nettogehalt von EUR 420,53/Monat. Geleistete Überstunden wurden übrigens nicht vergütet. Es war eine Pauschalvergütung. Wie Sie mir selber am Telefon mitteilten, halten selbst Sie dies zu wenig zum Leben für 1 ½ Monate, wenn man wie ich einen eigenen Hausstand und Lebenshaltungskosten zu finanzieren hat. Bei der Beantragung der Trainingsmaßnahme bei meiner Arbeitsvermittlerin *** am 27.10.2009, also einen Tag vor Beginn der Maßnahme, habe ich entsprechend einen finanziellen Zuschuss zu den EUR 500,00 brutto/Monat beantragt. Zudem habe ich mitgeteilt, dass ich nur dieses Entgelt erhalten werde. Dies habe ich auch noch mal Ihrer Leistungsabteilung mitgeteilt. Diese sagten mir nicht, dass ich evtl. noch Verdienstbescheinigungen einreichen müsste!
Aufgrund dessen, dass Ihnen diese Tatsache bekannt war, dass ich ein Arbeitsentgelt erhalte, aber es zum Leben nicht ausreicht, werde ich die Kosten für die Trainingsmaßnahme NICHT zurückerstatten.
Ich möchte vor allem eine Einsicht in meine Akten haben, damit ich im Bilde bin, welcher Schriftverkehr und Unterlagen bzgl. der Trainingsmaßnahme Ihnen tatsächlich vorliegen.
Senden Sie mir hierzu bitte einen Termin!

Zu 2.
In einem Praktikum bzw. Trainingsmaßnahme ist es selten, wenn nicht nie, dass man 15 Std. oder weniger in der Woche „arbeitet“. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Arbeitsfelder kennengelernt und Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet werden sollten. Um auch praktisch und auch selbstständig Aufgaben durchzuführen, ist es notwendig, im Praktikumsbetrieb zu sein und mehr als nur 3 Std. am Tag! Daher habe auch ich mehr als 15 Std./Woche gearbeitet, sonst hätte sich es nicht gelohnt. Wie oben schon erwähnt, habe ich diese „Überstunden“ nicht vergütet bekommen.


Ich bitte Sie, die genannten Punkte noch einmal sehr genau zu überprüfen!



Mit freundlichem Gruß,
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  #5  
Alt 30.08.2009, 08:49
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Frage

Du bekommst ALG I.

Während du ALG I bezogen hast, hast du an einem Praktikum teilgenommen. Dieses wurde von der Agentur für Arbeit bewilligt, und zwar als Eingliederungsmassnahme in Arbeit unter Weiterzahlung der Leistungen.

Der Agentur war nachweisbar bekannt, dass das Praktikum vergütet wird und Einkommen erzielt wird.

Hat die Agentur Leistungen an den Praktikumsbetrieb erbracht?
Und will diese nun erstattet haben?

Oder sagt die Agentur, es sei ein Arbeitsverhältbnis entstanden, bei dem du aus den Leistungen der Agentur herausfällst und du das Arbeitslosengeld I erstatten sollst?

Hast du den Fal bereits dem Kundenreaktionsmanagement der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vorgetragen?

Beschwerden, Lob und Anregungen - www.arbeitsagentur.de
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 01.09.2009, 20:03
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Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe die Angelegenheit bereits dem Kundenbeschwerdemanagement mitgeteilt, per E-Mail-Formular. Allerdings bisher immer ohne Antwort.

Die AA möchte Ihre Leistungen zurückerstattet bekommen, weil Sie meint, es wäre ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entstanden. Allerdings frage ich mich wieso, wenn mir eine Mitarbeiterin telefonisch sogar bestätigt, dass 420 EUR zu wenig zum Leben sind?! Vor allem wenn ihnen es vorher bei Bewilligung der Trainingsmaßnahme es bekannt war.
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  #7  
Alt 08.09.2009, 19:14
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Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich nehme an, der Sachverhalt wird aufgefallen sein, da die Krankenkasse doppelt Beiträge für Dich erhalten hat. Einmal von der BA und einmal während des Praktikums für die selbe Zeit von dem Praktikumsbetrieb.

Nach dem Gesetz ist tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden (der Betrieb ist verpflichtet Sozialabgaben zu leisten, sobald er Dir mehr als 400 EUR zahlt). Nach dem SGB III warst Du also 1 1/2 Monate nicht arbeitslos. Somit hat die BA schon Recht, was die bloßen Umstände betrifft ABER: in diesem Fall hast Du nachweislich mehrfach kommuniziert, dass Du eine Vergütung erhalten wirst und dass Du ein Praktikum absolvierst. Jemand in der BA hat offensichtlich einen Fehler gemacht und dies als Trainingsmaßnahme eingestuft, die meist nicht vom Arbeitgeber vergütet wird. Du hast es nicht wissen können, da Du alle notwendigen Angaben gemacht hast und die BA Dich hätte aufklären müssen.

Demnach finde ich Deinen Widerspruch absolut gerechtfertigt.

Es wäre klasse, wenn Du das Ergebnis hier mal posten würdest. Es würde mich sehr interessieren, ob Deinem Widerspruch stattgegeben wird. Denn ich finde für Fehler, die Sachbearbeiter machen, solltest Du nicht haften müssen.

Viele Grüße
Xala
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  #8  
Alt 09.09.2009, 11:36
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Zitat:
Zitat von ginabn Beitrag anzeigen
....



gibt es bei der arbeitsagentur eine rechtsberatung für solche fälle??



es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.

Eine verbindliche Rechtsberatung wirst Du bei der Agentur nicht bekommen, weil sie ja sonst für viel mehr Fehler haften. *
Ich denke aber, die Mitarbeiter der Agentur sind verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, wenn Du einen Fehler machst und finanzielle Nachteile aufgrund eines Praktikums bekommst.

Hat die Agentur den Praktikumsvertrag geprüft?

Viele Grüße

Bernd37


*

Zitat:
Das Staatshaftungsrecht ist der Bereich der Haftung für staatliches Unrecht. Staatshaftung soll vor allem die Verantwortlichkeit für hoheitliches Handeln sein, denn auch rechtmäßiges Handeln der Verwaltung kann Entschädigungen auslösen.
Staatshaftungsrecht ? Wikipedia
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  #9  
Alt 09.09.2009, 12:45
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ginabn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Moralapostel Beitrag anzeigen

Hat die Agentur den Praktikumsvertrag geprüft?

Viele Grüße

Bernd37



*


Staatshaftungsrecht ? Wikipedia

Nein die Agentur hat den Vertrag nicht geprüft. Ich habe lediglich ein Formular ausfüllen müssen und der Praktikumsbetrieb ein Formular wo ein Praktikumsplan erstellt wurde, d.h. welche Inhalte besprochen und erlernt werden sollen!
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