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#1
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| Hallo miteinander, es geht um folgendes: hatte meine Ausbildung abgeschlossen, und bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Eigentlich haette ich ja noch ALG I Anspruch aufgrund meiner Ausbildung, sagte mir ein Mitarbeiter der Agentur fuer Arbeit, jedoch war ich als ich fuer die Zeitarbeitsfirma arbeiten sollte krank, da ich meinen Daumen nicht bzw. nur mit grossen Schmerzen bewegen konnte. Daraufhin hat mir diese Firma gekuendigt, und eine Bezahlung bzw. einen Lohn habe ich nicht erhalten! Nun wuerde ich gerne wissen ob die mir das ALG I sperren werden, oder ob ich trotzdem einen Anspruch darauf habe? Danke im Vorraus! Gruesse pain |
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#2
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| Wenn Du wegen der Krankschreibung gekündigt wurdest,bekommst du Natürlich keine Sperre. Zum Alg1,Du hast Anspruch wenn du wenigstens 12 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast,innerhalb der letzten 2 Jahre. SGBIII §130 SGBIII §131
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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pain (23.02.2009) | ||
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#3
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| Danke fuer die Information. Wurde aufgrund des krank seins gekuendigt, habe aber einen ''gelben Schein'' da ich beim Arzt war. Klar habe ich innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, habe meine Lehre am 25.07.2008 abgeschlossen. Vielen Dank nochmal ![]() ![]() gryytz pain |
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#4
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| Aber wegen dem Lohn würde ich nochmal fragen,du bekommst die zeit bezahlt in der du krank warst,wenn es in den ersten 4 Wochen war dann zahlt meistens die Krankenkasse...
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pain (23.02.2009) | ||
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#5
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| Du wurdest arbeitslos wegen Krankheitsgründen. Da kann dir keiner von der Arbeitsagentur eine Sperre verhängen - es sei denn, wenn du dich absichtlich schlecht bei der Arbeit verhalten hättest (Chef beleidigt). Du hast auch wahrscheinlich noch Anspruch auf ALG I, wenn auch nicht so viel durch die geringere Azubivergütung. |
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pain (23.02.2009) | ||
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#6
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| Ok dann bin ich ja erstmal beruhigt. Nicht das ich jetzt hier von links nach rechts laufe wegen der Arbeitszeitbescheinigung und dann im endeffekt alles umsonst war. Aber lieber ein wenig ALG I, als dann mit gar nichts da zu stehen, so kann man sich wenigstens das Essen selbst finanzieren, denn einen Anspruch auf ALG II habe ich nicht mehr, da ich keine eigene Wohnung mehr habe. :( Habe den Chef natuerlich nicht beleidigt, es besteht auch kein Aufhebungsvertrag und es gibt keine Abfindung. Danke an alle gryytz pain Geändert von pain (23.02.2009 um 16:49 Uhr) |
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#7
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| Achte bitte darauf, was man dir in die Arbeitsbescheinigung hineinschreibt (Kündigungsgrund). http://www.arbeitsagentur.de/zentral...cheinigung.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Werde ich tun, was muesste denn drin stehen? Weil ich glaub diese Zeitarbeitsfirmen machen alle nur ********, und schreiben da irgendwas rein damit ich kein Anspruch auf ALG I hab :( |
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