ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 23.08.2010, 20:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
tiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall


Hallo, ich bin seid 1.8.2010 Arbeitssuchend. Am 7.8.2010 hatte ich spontan für ein Wochenende die Stadt verlassen, in der ich Arbeitssuchend gemeldet bin.
Nun hatte ich am 7.8. einen Unfall, worauf hin ich bis zum 20.8. erstmal krank geschrieben wurde. Da ich mich allerdings im Vorfeld bei der Arbeitsagentur nicht abgemeldet hatte, wurde mein Arbeitslosengeld I bis zum 20.8. gesperrt.
Mit welchem Recht?
Seid dem 21.8. bin ich wieder Gesund geschrieben.
Am 26.8. habe ich einen Termin bei der Arbeitsvermittlung.
In Absprache mit der Arbeitsvermittlung bekomme ich ab dem Tag der Gesundschreibung wieder Arbeitslosengeld I.

Ich hoffe hier kann mir irgendjemand Hilfe geben bzw. Begründung für diese Sperrzeit oder falls sie nicht korrekt ist, evtl § vielleicht geben, die mir weiterhelfen könnten
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 24.08.2010, 02:02
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Wenn du arbeitsunfähig erkrankt bist, und du meldest dies der Agentur für Arbeit nicht, gefährdet dies deine Leistungen.

Evtl. ist auch die Erreichbarkeitsanordnung tangiert.

Bei Erkrankungen, die nach der Arbeitslosmeldung entstehen, hast du 6 Wochen lang ALG I - Fortzahlung.

Du müsstest einen Bescheid bekommen haben, in dem die Rechtsgrundlage drinsteht.

Bitte zitiere hier den Begründungsatz mit den Paragraphen, ich werde dann mal versuchen, das verständlich zu übersetzen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 24.08.2010, 09:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
tiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Okay, dankeschön erstmal für die Antwort @ nontestatum .
Aber ich hab keinen Bescheid zugeschickt bekommen in dem die Rechtsgrundlage drin steht!
Ich hab allerdings am 26.08. einen Termin dort. Dort wollt ich eben nochmal sagen, dass das nicht sein kann, wenn man sich am samstag spontan überlegt übers wochenende wegzufahren ( in dem Moment kann man sich samstags nicht bei der Arbeitsagentur abmelden) und man dann einen Unfall hat kann man doch nicht so lang die Krankschreibung noch vorliegt nicht einfach eine Sperrzeit bekommen.

Dann frag ich dort donnerstag nach dem schriftl. Bescheid mit der Rechtsgrundlage.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 24.08.2010, 20:39
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Hallo,

Hier stehen alle gründe,weshalb du bei dem ALg1 eine Sperrzeit bekommen könntest...

Liegt keiner dieser gründe vor,ist es nicht möglich eine Sperrzeit zu bekommen,dieses wäre Rechtswidrig....
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 26.08.2010, 19:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
tiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

hallo ...

Hab heut den Bescheid bekommen für die Sperrzeit.
@ nontestatum : du wolltest doch die Rechtsgrundlage zitiert haben um mir da evtl weiter zu helfen

hier ist sie: die Entscheidung über die Bewilligung von ALG gem. §117 SGB III wird ab 09.08.2010 aufgehoben.
Grund: Wegfall der Verfügbarkeit
Rechtsgrundlage: §§118 Abs. 1, 119 SGB III und §48 Abs.1 S.2 des SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGB III

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden. Den Fall brauch ich hier ja nicht nochmal schildern, steht ja in meinem 1. Beitrag beschrieben

Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 27.08.2010, 00:55
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Du bist am 7.8. verunglückt und wurdest wann arbeitsunfähig geschrieben, wann hat die Agentur für Arbeit davon erfahren?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 27.08.2010, 10:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
tiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

ich hatte am 9.8. meinen Krankenschein gleich hingeschickt und am 16.8. bekam ich den Anruf dass mein ALGI gesperrt ist, bis ich wieder gesund geschrieben bin und ich in der Zeit auch nicht krankenversichert bin. Ich hätte eben gleich am 9.8. anrufen und mich krank melden müssen. Hatte bis dahin Merkblatt 1 der Arbeitsagentur noch nicht auswendig gelernt gehabt, zu meinem Nachteil :(
Aber die Krankschreibung/-meldung hin oder her, das ist das eine Thema. Aber wie sieht es aus, dass ich samstags nicht spontan mal den Ort verlassen darf, in dem ich arbeitslos gemeldet bin ? Wenn ich sonntag ja schon wieder zurückfahren wollte ? können die einem das wirklich verbieten ? Schließlich hab ich samstags ja auch nicht die möglichkeit dort auf dem amt jemanden zu erreichen.
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 27.08.2010, 13:01
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Zitat:
ich hatte am 9.8. meinen Krankenschein gleich hingeschickt
Wann hast du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigug nachweisbar abgeschickt?

Und wann hat die Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 28.08.2010, 01:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
tiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

ich muss zu meinem nachteil sagen dass ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigug nicht abgegeben hatte, wenn es diese ist, die sich unter dem Veränderungsformular befindet. Aber ich hatte den krankenschein hingeschickt. eine arbeitsunfähigkeitsbscheinigung ist auch nich eher bei der arbeitsagentur als ein krankenschein. also was denkst du ? hat man chancen oder eher nicht ?
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 28.08.2010, 06:36
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG I-Sperre bei Ortswechsel --> Unfall

Also:

Die Agentur für Arbeit kann dir nur Leistungen streichen, wenn sie dir auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lässt. Am Telephon oder sonstwie mündlich irgendetwas daherreden, das geht nicht.

Man müsste also jetzt wissen, mit welcher exakten Begründung die Agentur dir dein ALG I verweigert.

Denkbar wäre die Anwendung der Erreichbarkeitsanordnung, und zwar dann, wenn du erkrankt bist und dies der Agentur nicht gemelödet hast bzw. zu spät gemeldet hast, betroffen wären dann auch nur für die dann betroffenen Tage der Nichtmeldung.

Du müsstest dann aber auch einen Bescheid bekommen /erhalten haben, in dem die Agentur sich auf den § 119 SGB III beruft.

Solltest du durch die ALG I -Verweigerung bedürftig sein im Sinne des SGB II, kanst du ersatzweise ALG II beantragen, dies müsstest du aber blitzschnell nachholen, mir ist nicht bekannt, ob das dann so auch klappt.

§ 28 SGB X


Den Krankenschein kenne ich eigentlich nur als den Vorgänger der heutigen Versichertenkarte. Was bezeichnest du als Krankenschein?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt Sonica Kündigung 5 25.11.2011 11:03
Aus der Sperre, in die Sperre? Fred85 Arbeitslosengeld ALG I 6 19.05.2009 13:43
willkürliche sperre alg majestro Arbeitslosengeld ALG I 3 06.11.2008 19:12
Sperre von Arbeitsamt? angeleyes Kündigung 1 02.11.2008 18:35


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.