Hallo, mein Lebensgefährte betreibt mit mir seit 1 Jahr eine Gastwirtschaft. Die Konzession läuft auf seinen Namen.
Wir sind diesen Schritt gegangen da es sich abzuzeichnen begann, dass die Firma, bei der er seit 23 Jahren beschäftigt ist, massive Entlassungen vornehmen wird.
Mein Lebensgefährte ist zu 60 % schwerbehindert und 45 Jahre, also ziemlich schwer vermittelbar, da er auch keine langen Wege fahren kann.
Nun ist er seit dem 01.07.08 freigestellt für 7 Monate. Der AG hat ihm zum 31.01.09 gekündigt und er erhält auch eine Abfindung.
Die Gestwirtschaft entwickelt sich zwar tendenziell gut, aber zum Leben reicht es noch lange nicht. Ganz im Gegenteil, noch springe ich den ein oder anderen Monat helfend finanziell ein. Und natürlich auch arbeitstechnisch, da er in Anbetracht seiner Erkrankung dort nicht vollzeit arbeiten kann. Er ist auch nach wie vor bereit, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Dann würde ich die Gastwirtschaft alleine weiterführen. Wobei abzuwarten bliebe ob er so leicht zu vermitteln ist. Denn er hat auch keinen Schulabschluss oder Lehre.
Nun zu meiner Frage: Hat er trotzdem einen Anspruch auf einen Teil ALG I?