| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, leider ist es bei mir bald soweit, das ich arbeitslos werde wegen der Wirtschaftskrise. Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma, dementsprechend verdiene ich auch wenig. Mein ALG I wird voraussichtlich ca. 550 EURO betragen. soweit ich weiß kann das ALG I durch das ALG II aufgestockt werden. Mein Problem ist folgendes: wenn ich zusätzlich die Aufstockung durch ALG II erhalte, wird dann schon mein Vermögen ( ich bin über der Freigrenze ) angerechnet ? Denn eigentlich bin ich ja ALG I - Bezieher, kann nur nicht davon leben. Vielen Dank für schnellet Antworten. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Sobald du Alg2 Aufstockend erhälst,unterliegst du dem SGBII. Somit gelten auch für dich Die Vermögens Freibeträge des SGBII.. SGBII §12 Das Du gleichzeitig ALG1 Bekommst,spielt Dabei keine rolle...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
BuckRogers (18.05.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ALG Anrechnung von Nebeneinkommen | fatzi_n | Arbeitslosengeld ALG I | 10 | 25.02.2009 18:05 |
| ARGE - Aufstockung | pit2009 | ALG II/Hartz IV | 1 | 30.01.2009 09:23 |
| abfindung anrechnung auf Arbgeld | Matze1968 | Kündigung | 4 | 24.06.2007 12:09 |