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#1
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| Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich ALG I und Fortbildung. Bei mir siehts z.Zt. folgendermaßen aus. Ich werde zum 30.04.2009 gekündigt. Im Juni möchte ich einen Vorbereitungskurs zur Steuerberaterprüfung absolvieren. Die schriftliche Prüfung ist im Oktober 2009. Bis dahinhätte ich täglich Unterricht. In der Zeit von Okt 2009 - Februar 2010 lediglich unregelmäßig meist am Wochenende. Wie sieht es hier aus mit dem bereit stehen für den Arbeitsmarkt? Erhalte ich das ALG I und werde in der Zeit bis nach der schriftlichen Prüfung im Oktober nicht "belästigt". Und die zweite Frage ist, wann ich mich Arbeitslos melden muss? Jetzt schon oder erst Anfang Mai bzw. ende April? Vielen Dank für die kommenden produktiven Antworten. Es grüßt recht freundlich René |
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#2
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| Zitat:
Ich würde deinen Vermittler dann auf eine Förderung der beruflichen Weiterbildung anhauen (FbW). Hierbei wäre es zB. denkbar deine Fortbildung zum Steuerberater fördern zu lassen, um so keine Arbeitslosigkeit eintreten zu lassen. |
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#3
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| Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de Bitte den § 37 b SGB III beachten! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
gmt-master (10.09.2008) | ||
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#4
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| Hallo! Schon einmal vielen Dank für die Hinweise. Das heißt jetzt also, dass ich mich in nächster Zeit (spätestens bis Ende Januar beim A-Amt melden muss) soweit so gut. Die Fortbildung von mir geht wie oben schon beschrieben Vollzeit in der Zeit von Juni - Oktober. Heißt dass, das ich in dieser Zeit mit keinerlei Bezügen seitens der A.f.A. rechen kann? Außer ggf. eine Beteiligung an den Fortbildungkosten? LG René |
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#5
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| Also wie schon oben gesagt -auch wenn du gesetzlich noch nicht musst- melde dich umgehend arbeitsuchend. Wenn du es nicht hinbekommst diese Umschulung über FbW abzuwickeln und somit während dieser Zeit Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg-W) erhälst wirst du während dieser Zeit keine Alg bekommen, da du definitif nicht verfügbar bist! |
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#6
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| Ahh OK! Das bedeutet jetzt auf deutsch, dass ich während meiner Weiterbildung kein ALG I (oder ähnliches) erhalten werde. hab ich mir auch schon gedacht. es könnte allerdings sein, dass ich die fort-/ Weiterbildung (zum Teil) von der A.f.A. finanziert bekomme?!?! Sorry bin zwar jahrelang im Stb.-Büro, habe aber von diesen Dingen so gut wie keine Ahnung! LG René |
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