ALG I und Honorartätigkeit
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ALG I und Honorartätigkeit

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  #1  
Alt 07.10.2008, 09:03
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Kann mir jemand sagen, wieviel vom ALG I abgezogen wird, wenn eine 7 stündige Tätigkeit (in der Woche) als Honorartätigkeit ausgeübt wird?
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  #2  
Alt 07.10.2008, 11:05
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[gelöscht, Hinweis war nicht korrekt]


bei einem möglichen Wechsel in ALG II wären dann bekanntlich 100 Euro das zulässige Limit bis zu dem keine Anrechnung erfolgt.
Mit freundlicheh Grüßen!
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Das Leben ist kein Zuckerschlecken.
(Konfuzius)

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  #3  
Alt 23.10.2008, 12:42
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Zitat:
Zitat von freshair78 Beitrag anzeigen
Kann mir jemand sagen, wieviel vom ALG I abgezogen wird, wenn eine 7 stündige Tätigkeit (in der Woche) als Honorartätigkeit ausgeübt wird?
Hallo,

auf der Seite vom AA steht drin, das 165 € anrechnungsfrei bleiben. Was anscheinend soviel heißt das 165 € dazuverdient werden dürfen. Aber auch hier dürfen wohl die 14,99* wochenstunden nicht überschritten werden, was ja in deinem Fall nicht zutrifft.

Geändert von nontestatum (23.10.2008 um 14:00 Uhr) Grund: *Korrektur
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  #4  
Alt 23.10.2008, 14:05
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§ 141 SGB III


Bitte beachten: bei ALG I darf leistungsunschädlich nur 14,99 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wer 15 Stunden und mehr arbeitet, fällt aus ALG I heraus.

Bei ALG I besteht ein Freibetrag von 165€ pro Monat.



Wer aufstockend ALG II bezieht, unterliegt dem SGB II und den dortigen Regelungen.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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