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#1
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| Hallo zusammen, ich war von Oktober 2010 bis einschl. Februar 2011 arbeitslos und habe aus einer früheren Bewilligung vom Februar 2010 5 Monate ALG I bezogen. Im Februar habe ich dann eine Stelle gefunden, die ich für diesen einen Monat noch auf 400 €-Basis gemacht habe und den Job als Nebenjob laufen ließ. Den Antrag dafür habe ich beim Arbeitgeber abgegeben. Es handelt sich hier um einen sehr schlecht bezahlten Job als Telefonistin im Bereich Sponsorenakquise. Ende Februar erhielt ich letztmalig ALG I und jetzt zum 20.3. meinen Lohn überwiesen (331 €), wobei ich davon ausgegangen war, lediglich die 156 € zu bekommen, die man neben ALG I als Nebenjob behalten darf. Ich erhielt jedoch den kompletten im Februar erabeiteten Lohn. Die Bescheinigung über Nebeneinkommen (ausgefüllt am 7.3.11) erhielt ich zusammen mit der Lohnabrechnung zurück - sie wurde also gar nicht ans Arbeitsamt weitergeleitet. Somit ist dort gar nicht bekannt, dass und was ich zusätzlich verdient habe und da ich im neuen Job nun den Lohn immer erst zum 20. d. Monats rückwirkend bezahlt bekomme, war es gar nicht möglich, ALG I plus Nebeneinkommen zu verrechnen. Was nun? Ich bin ja eh aus der Leistung komplett draußen, ALG II habe ich nicht beantragt und ab 1. März bin ich in diesem Job sowieso in Teilzeit steuerpflichtig beschäftigt. Merkt das denn un irgendwer, dass ich im Februar was verdient habe UND noch ALG I bezogen habe? Wo taucht das denn auf, es war ja eh auf 400 €-Basis? Wenn ich die Bescheinigung nun nachträglich noch ans Arbeitsamt schicke, ziehen die mir knapp 150 € ab, die ich ja rechtlich gesehen zuviel bekommen habe. Oder? Mach ich das nicht und das kommt irgendwann raus, können die theoretisch die komplette Leistung für Februar zurückfordern. Was soll ich tun? Wie gesagt, ich habe diese Bescheinigung über Nebeneinkommen erst diese Woche mit der Abrechnung erhalten und war davon ausgegangen, dass mein AG diese ans Arbeitsamt schickt. Für mich war das eigentlich erledigt. LG Nikka |
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#2
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| Bitte setze dich umgehend mit deiner Agentur für Arbeit in Verbindung und deklariere deinen Verdienst während des ALG I - Leistungsbezuges nach. Dies sollte sofort und nachweisbar geschehen. Sollte dir die Agentur unterlassene Angaben nachweisen können, darfst du mit dem Vorwurf des Betruges rechnen, ein saftiges Bussgeld ist dann sicher. Also beeile dich, denn wenn die Agentur dich zuerst anspricht, hast du die schlechteren Karten und es wird dir schwerfallen, den Vorwurf eines Betrugsversuches abzuweisen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Danke Counselor! Zitat:
LG Nikka |
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#4
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Ja, aber wie denn und wo? Ich beziehe keine Leistungen mehr und bin auch nicht mehr arbeitslos gemeldet. Es geht jetzt nicht darum, dass ich meinen Nebenjob verschleiern will, ich will einfach nur wissen, woher die Daten kommen sollen? LG Nikka |
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#6
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| z.B. von der Krankenkasse. Bei z.B. Minijobs führt der Arbeitgeber auch Beiträge an die Krankenkasse ab, obwohl der Arbeitnehmer damit nicht krankenversichert ist.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#7
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| Okay, und die Krankenkasse kontaktiert dann die Agentur für Arbeit, oder wie? |
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#8
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| Hey, mir ist das echt Ernst. Ich würde wirklich gerne wissen, wodurch die Arge oder die Krankenkasse draufkommen könnten, dass ich mehr als die erlaubten 165 Euro bekommen habe für Februar. Ich müsste theoretisch ca. 150 Euro zurückzahlen, hab aber keine Ahnung wovon. Mein Mann ist ausgezogen und ich bin mit meinen Kindern allein mit einem Haufen Schulden und einem schlecht bezahlten Job. (450 brutto) |
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