ALG I und Nebenverdienst
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ALG I und Nebenverdienst

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  #1  
Alt 21.03.2007, 19:23
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MusikMarcel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Geändert von MusikMarcel (15.01.2008 um 21:57 Uhr)
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  #2  
Alt 21.03.2007, 22:24
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Zitat:
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn du damit Geld verdienen möchtst: JA !

Mit anderen Worten: du machst dich selbständig.

Bitte suche die IHK Industrie- und Handelskammer auf und mache dich schlau, was es heisst, selbständig zu sein. Ein anschliessendes Gespräch mit der Krankenkasse, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft macht dich nicht dümmer.

-----> Na ja Selbstständig im Nebenberuf: Worauf muss ich als Feierabend-Freeelancer achten?

Existenzgründung - arbeitsagentur.de
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Geändert von nontestatum (21.03.2007 um 22:27 Uhr)
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  #3  
Alt 22.03.2007, 00:11
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Danke erstmal für deine Antwort.
Deinen Link hatte ich bereits gefunden und durchgelesen
Finde das klingt irgendwie zu simpel. Hätte mir das viel komplexer vorgestellt.
Klar, ich will mich noch nicht 100% selbständig machen, sondern erstmal versuchen das ganze als Nebenjob aufzubauen. Da ich noch nicht sagen kann ob ich damit jemals genug verdienen werde.
Wenn das klappen würde, wäre es natürlich wunderbar.
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  #4  
Alt 22.03.2007, 00:31
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Zitat:
Hätte mir das viel komplexer vorgestellt
Das ist es auch. Deshalb meine Hinweise bzgl. IHK usw.

Die bieten Gründerseminare an. Wer nicht aufpasst oder sich schlecht vorbereitet, landet spätestens beim Internetrecht auf der Nase und landet beim Haftungsrecht im Grab.
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  #5  
Alt 22.03.2007, 16:57
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Ich weiss nicht ob wir uns richtig verstehen. Ich habe nicht vor davon zu leben. Das wird wohl leider nicht gehen. Sondern möchte mir damit nur Geld nebenher verdienen.
Neben dem ALG 1 wird das wohl nicht viel sein, allerdings wollte ich die Zeit die ich jetzt habe, nutzen um das ganze ins rollen zu bringen.
Falls sich herausstellt das sich davon doch leben lässt, werde ich selbstverständlich diverste stellen aufsuchen um keine Fehler zu machen.
Ich habe nicht vor Ware zu verkaufen oder dergleichen.
Ich biete nur an Menschen mit PC problemen zu helfen.
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  #6  
Alt 23.03.2007, 11:16
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Zitat:
Ich habe nicht vor davon zu leben
Zitat:
Sondern möchte mir damit nur Geld nebenher verdienen.
Zitat:
Ich biete nur an Menschen mit PC problemen zu helfen.
Mit anderen Worten: du bietest im Rahmen eines Kleingewerbes eine Dienstleistung an. Für die du ja wahrscheinlich 19% MWST. erheben und abführen musst. Für die du Gewährleistung erbringen musst. Für die du Gewerbe-GEZ bezahlen musst, usw. usw.

Erwirtschaftete Einnahmen musst du auf jeden Fall in deiner Steuererklärung deklarieren. Du musst Geschäftsunterlagen dokumentieren und aufbewahren, du brauchst eine Buchhaltung, die auf jede Fall über die private Buchhaltung á la Schuhkarton hinausgeht.

Kannst das natürlich alles ignorieren, bis dich die Steuerfahndung am Ar*** hat. So schlimm ist die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt gar nicht, o.k., das Mittagessen könnte heisser sein, und zum Frühstück und Abendbrot könnte es mehr Wurst und Käse geben, aber sonst ....
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  #7  
Alt 23.03.2007, 13:32
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Also wenn ich diesem link
Selbstständig im Nebenberuf: Worauf muss ich als Feierabend-Freeelancer achten?
glauben darf. Dann ist das doch nicht der fall solange ich unter 17000€ bleibe.
Und damit werde ich niemals über 17000€ kommen.
Ich bin nicht dumm und habe somit nicht vor etwas an den Steuern vorbei zu wirtschaften.
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  #8  
Alt 23.03.2007, 14:45
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Die genannte Grenze bezieht sich auf die Anforderungen an deine Buchhaltung, aber nicht auf deine Steuerpflicht insgesamt.

Eine einfache Möglichkeit wäre, du lässt dich steuertechnisch von einem Steuerberater informieren. wenn du dann anschliessend noch Lust hast ...
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