ALG I Vollzeit gemeldet. Teilzeit in Aussicht.
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  #1  
Alt 23.08.2010, 15:06
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Standard ALG I Vollzeit gemeldet. Teilzeit in Aussicht.


Hallo, danke fürs Anklicken!

Vorwort
Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos gemeldet und erhalte ALG I. Ich habe vorher als Management-Assistentin in einem Zeitungsverlag gearbeitet. Weil mein Gehalt sehr ordentlich war, ist auch das ALG I ok.

Ich würde sehr gern weiter in dieser Branche arbeiten. Habe nun Kontakt zu einem anderen Verlag aufgenommen, der zwar keine Festanstellung zu vergeben hat, mich aber unter Umständen für folgendes gebrauchen könnte:

Als Aushilfe oder als Teilzeitkraft für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen (nicht festangestellt, sondern IMMER befristet). Übrigens kein 400-Euro-Ding.

Ich wäre sehr daran interessiert so einen befristeten Teilzeitjob anzunehmen, weil ich hoffe, dass ich über "einige" Aushilfsbeschäftigungen in diesem Verlag zeigen könnte, was ich kann und dann (vielleicht) die nächste freie Stelle meine sein könnte. Deshalb - und NUR deshalb - wäre ich zu Teilzeit als Aushilfe bereit. Ansonsten MUSS ich Vollzeit arbeiten, um zu überleben.

Nun zur eigentlichen Frage:Wenn ich so einen Teilzeit-Aushilfsjob (also immer zeitlich befristet) annehme, dann verdiene ich ja netto viiiiiiel weniger, als die letzten 15/20 Jahre. Ich habe jetzt 3 Monate ALG I "verbraucht", würde nach so einer Teilzeit-Tätigkeit (paar Wochen oder paar Monate) das ALG I neu berechnet - oder könnte ich dann die restlichen 9 Monate von meinem "bisherigen/höheren" ALG I peu a peu verbrauchen?

Ich hoffe, ich konnte meine Frage klar formulieren.

Freue mich auf Antwort. Danke.
Petra
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  #2  
Alt 24.08.2010, 03:04
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Wenn ALG I bewilligt wurde, verjährt dieses erst nach vier Jahren. Der Anspruch kann also nach und nach bei Bedarf aufgebraucht werden.

Bitte befasse dich bereits jetzt mit dem Thema ALG II und triff vorsorgende Vorbereitungen, insbesondere was deine Kostenstruktur und Zahlungsverpflichtungen angeht. ich empfehle, alle Verpflichtungen zu prüfen und Verträge zu kündigen, damit du bei einem denkbaren Eintritt von ALG II nicht von zahlreichen kleineren und grösseren Rechnungen gequält wirst.
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kuestenfee (24.08.2010)

  #3  
Alt 24.08.2010, 03:05
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