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#1
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| Hallo ihr zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit dem 5.5.09 Arbeitslos gemeldet, habe gestern 9.6.09 erstmals wieder Arbeitslosengeld I bekommen Ich bekomme im Monat 395,10 EUR. für die Zeit vom 6.5. bis 30.5 wurden mir 342 EUR. nachgezahlt Meine Miete beträgt 340 Eur.! Wohngeld ist beantragt, bis die Zahlen könnte aber noch dauern. Also ist bei mir gester dass ALG I aufs Konto gegangen, und war sofort wieder weg wegen der Miete. Jetzt, habe ich allerdings noch meine Stromrechnung zuzahlen und ich brauch ja auch noch irgendwie Geld zum Leben! Zu meiner Frage: Kann ich Morgen aufs Arbeitsamt marschieren und nach einem Vorschuss fragen? Den ich auch dann via Scheck oder dergleichen ausbezahlt bekomme? Ich habe hier echt nicht mehr viel zu essen, geschweige den was zu trinken. Über Hilfreiche Antworten wäre ich dankbar |
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#2
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| Hey, Ich glaube kaum das Du Wohngeld bekommst,dafür müsstest Du das Mindesteinkommen erzielen.. In deinem Fall müsstest Du Alg2 beantragen,umgehend... Lies dazu bitte auch unseren Ratgeber Alg2 Ich hoffe du bist über 25 Jahre,ansonsten unterliegst du beim Alg2 verschärften Gesetzen.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Zitat:
Ersteinmal Danke für die Antwort mit dem Wohngeld, auch wenn sie nicht gestellt wurde, hat mich gerade schon überrascht. Ich bin nicht über 25J, genaugenommen werde ich in Zukuft 23J. Allerdings, wohne ich alleine, da ich keine Eltern mehr habe. Also werde ich mir dann ALG II beantragen. Meine Frage war aber, ob ich morgen einen Vorschuss beim Arbeitsamt bekomme, weil es echt mager aussieht, ich habe noch 50 cent in meinem Geldbeutel *bravo* Weil bis ALG II beantragt ist...vergeht ja auch mal wieder eine Zeit. |
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#4
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| Vorschuß beim Alg1,ist so gut wie ausgeschlossen..Keine Chance,sorry..
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#5
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| Hm, aber irgendwas muss es doch geben, oder? Ich meine, die können mich ja nicht hier jetzt sooo sterben lassen (mal ganz krass ausgedrückt). Oder gibt es beim ALG II wenn ich dorthingehe, mir den Antrag Abhole, denen meinen Sachverhalt schildere, direkt ein wenig Geld? Ich verlange ja nicht viel! /Edit Ich hatte heute Morgen angerufen wg. dem Fall, die Dame vom AA hat mich soeben zurück gerufen, sie hatte auch gemeint, dass das nicht geht, ich habe ihr dann alles erklärt und sie gewährt mir nun einen Vorschuss von 100,- EUR. Sie hat mir trotzdem nahegelegt ALG II zubeantragen, da ich sonst immer wieder die Probleme hätte. Geändert von mastermistery (09.06.2009 um 14:51 Uhr) Grund: siehe Edit |
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#6
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| Dein ALG I erscheint mir völlig unzureichend, wie bereits thyron bemerkt hat. Beantrage daher bitte sofort ALG II. Geleistet wird erst ab Datum Antragstellung, warte daher nicht das Ergebnis des Wohngeldantrages ab. Auch bei ALG II kannst du einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen. ALG II hat aber den Nachteil für dich, dass du dem SGB II unterliegst und für dich auch die verschärften Sanktionsregeln für den Personenkreis U25 zutreffen. ALG II hätte aber für dich den Vorteil, dass bei ALG II auch Kosten der Unterkunft geleistet werden, also Miete mit den dazugehörigen Nebenkosten und Heizung (sofern angemessen). Ausserdem kannst du dich mit einem ALG II - Bescheid bei der Tafel versorgen, müsste auch mit deinem ALG I - Bescheid klappen. Also Kohldampf musst du nicht schieben, wenn es bei dir in der Nähe keine Tafel gibt, fragst du nach ähnlichen Einrichtungen bei der Kirche und deren Unterorganisationen (Caritas etc.), Obdachlose sind da meistens auch gut informiert ... ![]() Wenn es mit der Lebensmittelversorgung hapert, kannst du auch grundsätzlich nach Lebensmittelgutscheinen bei der ARGE/Jobcenter fragen, die werden zwar üblicherweise bei Sanktionen ausgestellt, aber die Frage danach signalisiert dem Sachbearbeiter, dass es pressiert, und man sollte dann in der Lage sein,. eine passende Lösung zu finden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (09.06.2009 um 20:10 Uhr) |
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#7
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| Noch eine kleine Warnung! Auch wenn du unter Geldmangel leidest, darfst du deine Bewerbungspflichten nicht vernachlässigen und musst Aufforderungen, die Agentur aufzusuchen, Folge leisten. Das bedeutet, du musst immer genug Kleingeld vorrätig haben, um Briefmarken und Busfahrkarten kaufen zu können. Siehe also zu, dass du kein oder wenig Geld für Lebensmittel ausgibst, wenn du dir diese irgendwo "schnorren" kannst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Zitat:
Tyron,nicht Thyron ![]()
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#10
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| Zitat:
Zu Fielmann ![]() Alles gute Nonte,und weiter so...Du bist echt Unersetzbar für DIESES Forum.. Und das meine ich ernst,Wirklich.... ![]() ![]() ![]()
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (09.06.2009 um 21:26 Uhr) |
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