ALG I vs. Krankengeld
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ALG I vs. Krankengeld

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  #1  
Alt 18.03.2009, 22:05
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Fragender_W befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I vs. Krankengeld


Hallo,

meine Frage ist folgende:

Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2008 selbst gekündigt. Vom 01.01.09 bis 18.02.2009 war ich nirgends gemeldet. Am 19.02.09 habe ich mich arbeitslos gemeldet und am 05.03.09 erkrankt, erstmal bis zum 27.03.09. Jetzt kam der Bescheid vom Arbeitsamt mit der Sperrzeit bis zum 25.03.09 und das ich auch nach der Sperrzeit kein ALG I erhalte weil ich krank geschrieben bin.

Man hat mir gesagt, dass ich bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen soll und dass ich ab dem 05.03.09 Krankengeld erhalten würde.

Jetzt meine Fragen:

Steht mir überhaupt Krankengeld zu?

Wenn ja, sehe ich dass richtig, dass ich erst ab dem 26.03.09 (nach dem Ende der Sperrzeit) Krankengeld erhalte?

Vielen Dank für die Mühe

Gruß Oliver
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  #2  
Alt 19.03.2009, 07:44
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ab welchem

Datum bist du den krank geschrieben?
Beginnend ab diesem Tag müsstest du auch dein Krankengeld erhalten.

Gruss

wellen
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  #3  
Alt 19.03.2009, 07:48
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Fragender_W befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich habe eine AU-Bescheinigung ab dem 05.03.09, aber meine Sperrzeit ist ja bis zum 25.03.09. Könnte man also so die Sperrzeit umgehen?

Gruß Oliver
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  #4  
Alt 19.03.2009, 09:21
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du hast dein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2009 selber beendet, also folgt daraus eine Sperrzeit bei ALG I. Ab Datum ALG I - Antrag müsstest du krankenversichert sein.

Es besteht aber eine Krankenversicherungslücke zwischen dem 01.02.2009 und dem 19.02.2009, die durch Eigenzahlung des Krankenversicherungsbeitrages geschlossen werden müsste, was vermutlich auch zu einer Eigenzahlung des Beitrages vom 01.01.2009 bis 31.01.2009 führt und wo die vierwöchige Arbeitgebernachversicherungsfrist nicht greift.

Möglicherweise ist dadurch auch eine Krankengeldzahlung gefährdet.

Bitte nimm sofort Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf und kläre, ob Nachversicherungsbeiträge offen sind, bei dieser Gelegenheit kannst du auch deine Krankengeldfrage klären.

Erbitte Feedback
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