| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo liebe User, ich beziehe zur Zeit ALG I und habe nun heute abend ein Stellenangebot aus Paris bekommen, ich müsste dort allerdings bereis am 6.5. anfangen zu arbeiten. Da ich allerdings noch Mieter einer Wohnung in München bin, die ich leider nicht so schnell möbliert untervermieten kann, wollte ich nun wissen, ob es möglich ist, von der Agentur die doppelt bezahlte Miete erstattet zu bekommen. Vielen herzlichen Dank für Eue Antworten ![]() Eure leicht panische Ariane Geändert von tosca100 (24.04.2009 um 19:29 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn eine Trennungskostenbeihilfe gewährt werden würde, so wäre dies eine "Kann"-Leistung und keine "Muss"-Leistung. Sinngemäss träfe dies auch auf eine Umzugskostenbeihilfe zu. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als dieses Problem mit deiner Agentur für Arbeit zu besprechen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
tosca100 (24.04.2009) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Nontestatum, vielen Dank für die schnelle Antwort, es beruhigt mich doch, dass es möglicherweise so etwas geben kann ![]() Vielen Dank noch mal für die nette Hilfe ! Ariane |