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#1
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| Hallo, ich habe mich auf eine Stelle bei einenm Unternehmen beworben. Die Bewerbung musste ich an das Arbeitsamt schicken (Anzeige habe ich über die Jobangebote vom Amt) die haben es dann an den Betrieb weitergeleitet. Nun hatte ich heute das Gespräch und leider habe ich mich absolut nicht wohl gefühlt. Kann mir nicht vorstellen dort zu arbeiten, das Aufgabenfeld gefällt mir auch nicht... So ggf die würden sich für mich entscheiden und ich lehne ab, würde das Unternehmen ja die Bewerbung zurück an das AA senden. D.h. die erfahren davon, dass ich kein Interesse hab. Wird mir das A.Geld gekürzt? Ich weiß, dass es bei nem Jobvorschlag der vom Amt kommt dazu führen kann, aber ich habe mir "die Stelle ja selbst gesucht" |
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#2
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| Bitte vermeide solche zwiespältigen Situationen, grundsätzlich läufst du auch bei abgelehnten Eigenbemühungen in Gefahr, eine Leistungssperre/Sanktion zu kassieren. Die , die sich im SGB II / III auskennen, können da zwar etwas geradebiegen, von wegen fehlende Rechtsbelehrung und so, also Formfehler, aber ein Patentrezept ist das auch nicht. Die Agenturen und Argen warten nicht auf Oberschlaue ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Bei Ablehnung des Jobs wird es ziemlich sicher eine Sperrzeit geben..Zumal die Bewerbung über die Agentur gelaufen ist.. Merke,in der Momentanen Situation,sollte man froh sein,eine Arbeit zu haben.. Zig Leute haben einen Job der nicht ihren Vorstellungen entspricht,damit muss man momentan Leben..(Leider) Zumutbarkeit SGBIII Alles Gute...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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