ALG nach 6 Monaten im Ausland
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG nach 6 Monaten im Ausland

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 24.07.2011, 18:29
Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 23
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
MaxMustermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG nach 6 Monaten im Ausland


Hallo,

ich komme aus Spanien und arbeite seit über 5 Jahren in Deutschland.

Aus persönlichen Gründen möchte ich jetzt meinen Job kündigen und nach Spanien zurückwandern.

Wenn ich dort keinen Job in 6 Monaten finden könnte, würde ich wieder nach Deutschland kommen und mich hier als Arbeitssuchend melden.

Würde ich dann Recht auf das Arbeitslosengeld sofort haben? Oder gibt es ab dem Moment der Anmeldung noch eine 3 Monate Sperre?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 26.07.2011, 12:00
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG nach 6 Monaten im Ausland

Zitat:
Zitat von MaxMustermann Beitrag anzeigen
Hallo,

ich komme aus Spanien und arbeite seit über 5 Jahren in Deutschland.

Aus persönlichen Gründen möchte ich jetzt meinen Job kündigen und nach Spanien zurückwandern.

Wenn ich dort keinen Job in 6 Monaten finden könnte, würde ich wieder nach Deutschland kommen und mich hier als Arbeitssuchend melden.

Würde ich dann Recht auf das Arbeitslosengeld sofort haben? Oder gibt es ab dem Moment der Anmeldung noch eine 3 Monate Sperre?

Vielen Dank!
Du hast offensichtlich Anwartschaft auf ALG I erworben. Das ALG I beträgt aber nur ca. 60% des Nettolohnes, und es entsteht die Frage, ob du aufstockend ALG II benötigtst. Solltest du zusätzlich zum ALG I auch ALG II benötigen, müsstest du nach § 7 SGBII sicherstellen, dass du zum Kreis der Berechtigten gehört, du müsstest also feststelellen, ab wann du durch einen eventuellen Auslandsaufenthalt ALG II - Ansprüche verlieren würdest.

Du hast aso zwei Baustellen:
ALG I = Agentur für Arbeit
ALG II = Jobcenter

Wenn du kein deutscher Staatsbürger bist, musst du vor deinen Entscheidungen die ausländerspezifischen Rahmenbedingungen erfragen, damit dir deine sozialen Ansprüche nicht verloren gehen.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 27.07.2011, 16:56
Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 23
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
MaxMustermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG nach 6 Monaten im Ausland

Danke für dei Antwort.

Dass ich Anwartschaft auf ALG I habe, ist mir schon klar... ich möchte aber wißen ob, wenn ich mich nach 6 Monaten im Ausland wieder beim AA als Arbeitssuchend anmelde, die 3 Monate Sperre bekommen werde, oder ob die Sperre schon vorbei sein wird.

Viele Grüße
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 29.07.2011, 09:00
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG nach 6 Monaten im Ausland

Da du selber kündigst, wirst du auf jeden Fall leistungsgesperrt, es kann so sein, dass dein Anspruchvon 12 auf 9 Monate gekürzt wird, die Sperre also am Ende greift. Btte erkundige dich dazu bei der Agentur für Arbeit.

Und nocheinmal: es kann sein, dass du, wenn du eine bestimmte Zeitlang ausser Landes bist, den Anspruch auf ALG II verlierst. Bitte erkundige dich auch dazu.

Merke: der ALG II -Anspruch ist wichtiger als der ALG I - Anspruch!
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
1 Jahr ins Ausland? Kaldi Bewerben im Ausland 4 09.11.2009 11:38
Soziales Jahr im Ausland Ettuntop Bewerben im Ausland 2 27.02.2009 15:46
Sprachkursgenehmigung im Ausland möglich? Mr. X Bewerbung allgemein 1 16.09.2008 19:26
Was tun als ALG II Empfänger mit der Möglichkeit im Ausland zu arbeiten? id4community ALG II/Hartz IV 1 24.02.2007 12:37
Was beachten im Ausland Nerocrome Karriere & Job 3 03.10.2006 16:04




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.