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| Hallo ![]() Ich hoffe sehr, ihr könnt mir hier etwas helfen... hab jetzt schon stundenlang gesucht, aber finde keine richtigen Antworten zu meinem "Problem"... Zur Situation: momentan bin ich noch in Elternzeit, muss aber mein Arbeitsverhältnis kündigen, da ich vorher als Verkäuferin gearbeitet habe und nun mit Kind nicht mehr flexibel genug bin. Während der Elternzeit habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, allerdings ist es bis jetzt so, dass es nicht wirklich viel abwirft... noch sind die Anschaffungskosten diverser Materialen usw. noch nicht durch die bisherigen Einnahmen gedeckt. Allerdings ist es auc so, dass es so langsam etwas mehr wird und ich es somit äußerst ungern aufgeben möchte. Für mein Nebengewerbe kann ich auch nur die Abendstunden nutzen, also wenn mein Mini im Bett ist Jetzt meine Fragen: wenn ich mich arbeitslos melde, wie ist das mit dem Nebengewerbe? Wieviel darf ich dazu verdienen? Und wie weise ich das ggf dem Arbeitsamt nach? Wieviele Stunden darf man denn da in das Nebengewerbe investieren... gibt es da Beschränkungen? Ich habe jetzt schon öfters von 18h/Woche gelesen??? Ich hoffe wirklich sehr, dass irgendjemand helfen kann vielen Dank schon mal für Antworten ![]() LG calla16 |
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