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#1
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| Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich bin jetzt noch bis einschließlich Juni 2010 in Elternzeit ( das war ich dann 1 Jahr lang ). Vor der Elternzeit habe ich 8 Jahre lang Vollzeit in einem Betrieb gearbeitet. Nun ist es so das ich nicht mehr in meinem alten Betrieb arbeiten kann, da es für mich unmöglich ist Vollzeit zu arbeiten, das heißt Früh- und Spätschicht einschließlich jedes 2. Wochenende Samstag und Sonntag. Meine Chefin kann mich aber nicht Teilzeit einstellen, da es in dem Betrieb nicht möglich ist. Ich muß mich also arbeitslos melden. Selbst kündigen kann ich ja nicht, da ich sonst für 3 Monate gesperrt werde. So wie ich gehört habe kann mich meine Chefin aber auch nicht kündigen. Ich habe jetzt gehört das ich die Sperre umgehen kann wenn mir meine Chefin ein Schreiben aufsetzt in dem steht das eine Teilzeitbeschäftigung in dem Betrieb nicht möglich ist und das das Arbeitsverhältnis deshalb in beidseitigem Einverständnis aufgelöst wird. Kann ich so ein Schreiben beim Arbeitsamt abgeben und steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Oder bekomm ich dann Probleme wegen dem "beidseitigem Einverständnis"??
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#2
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| Es wird auf jeden Fall eine Sperrzeit geprüft werden. Um sicher zu gehen, kannst Du Dich aber auch in der Agentur melden und eine Leistungsberatung wünschen. |