Alg nach Job in Spanien
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Alg nach Job in Spanien

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  #1  
Alt 22.04.2010, 15:26
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Hallo, ich habe im Internet viel zu Alg nach Rückwanderung gelesen bin mir aber ziemlich unsicher wie das nun in meinem Fall aussieht.

Ich bin dierekt nach dem Studium nach Spanien ausgewandert (der Liebe willen) und habe dort ca. 4 Jahre gearbeitet und habe mittlerweile auch eine kleine Tochter. Da ich mich von meinem Freund getrennt habe und mir ausserdem mein Job gekündigt wurde möchte ich nach Deutschland zurückkehren. Ich vermisse meine Familie gerade in dieser schweren Zeit und ich denke das ich in D viel bessere Verdienstmöglichkeiten haben werde wie hier, auch möchte ich das meine Tochter in Deutschland aufwächst.

Nun meien Frage:

Ich beziehe seit einigen Monaten Arbeitslosengeld in Spanien. Kann ich nach der Rückwanderung nach Deutschland in Deutschland weiter Arbeitslosengeld beziehen?
Ich weiss das es generell mit dem Formular E101 oder E103 (welches nun???) möglich ist, allerdings habe ich seit meinem Studium, die letzten 4 Jahre nur in Spanien gearbeitet und in Deutschland hatte ich lediglich über 7 Jahre einen Studentenjob, den ich neben dem Studium gemacht habe (lediglih 2 Stunden pro Tag und das ist nun auch doch schon lange her)
Ich habe gelesen:
In Deutschland kann zum Beispiel nur Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde.


Somit müsste ich also theoretisch wenn ich nach Deutschland komme sofort anfangen zu arbeiten und könnte erst dann wenn ich deise Arbeit verliere Alg beziehen???

Versteht mich nicht falsch ich will nicht mein ganzes Alg ausschöpfen und nach meienr Rückkehr erst mal eine Zeit lang vom Staat leben, sondern hoffe so schnell wie möglich in Deutschland wieder Arbeit zu finden (bin da recht zuversichtlich das es schnell klappt aufgrund meines Abschlusses und Berufserfahrung) aber ich will und muss allein schon wegen des Kindes abgesichert sein in der Übergangszeit.

Was bekomme ich wenn mir aufgrund meiner Situation kein Alg zusteht, Harz 4 ???

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand eine Tipp gibt .
P. S. Kann ich mich auch telefonisch beim AA in Deutschland informieren?
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  #2  
Alt 22.04.2010, 16:12
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Wie du vorzugehen hast, teilt dir deine Agentur für Arbeit an deinem zukünftigen Wohnort mit.

Stellen die sich dumm, fragst du bei einer EU-grenznahen Arbeitsagentur nach, z.B. an der französischen Grenze (Stichwort: Grenzgänger). Die müssten sich da auskennen. Hier im Forum kannst du die Boardsuche nutzen, unter E301/ E 303 findest du auch interessante Beiträge, "soisrecht2" hat da auch stets gute Kommentare.

Boardsuche

Wenn dein ALG I nicht gewährt wird, ausgelaufen ist, kannst du ALG II = Hartz IV beantragen, sofern du deutsche Staatsbürgerin bist. Du kannst, wenn dein Anspruch auf ALG I noch nicht feststeht, ALG I und ALG II gleichzeitig beantragen, die Leistungen werden dann später gegeneinander aufgerechnet. Evtl. kommt auch eine Aufstockung von ALG I mit ALG II in Frage. Vorschuss nach § 42 SGB I ist auch möglich.

Du kannst versuchen, telefonisch Auskunft zu bekommen, aber bebachte bitte, dass telefonische Auskünfte Schall und Rauch sind und meistens der erste Schritt zum persönlichen Untergang sind.

Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de


--> http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/


Achtung!

Sobald du deutschen Boden betrittst, unterliegst du der Krankenversicherungspflicht!

Das heisst, du musst dich sofort krankenversichern und Beiträge bezahlen.

Erkundige dich bitte bei deiner Krankenkasse, bitte nur in die gesetzliche Krankenkasse gehen, bei privaten gibt es Beitragsprobleme bei ALG II.
Die Kasse, bei er du zuletzt krankenversichert warst, MUSS dich aufnehmen, andere KÖNNEN dich aufnehmen.

Sind Krankenversicherungsprobleme zu erwarten, bleibst du bitte solange in Spanien, bis diese geklärt sind. Rückständige Krankenversicherungsbeiträge werden nämlich per Zoll/ Gerichtsvollzieher eingetrieben.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 22.04.2010, 17:44
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Vielen Dank für die nette Antwort.
An die Krankenversicherung habe ich gar nicht gedacht!!!Danke für die Info. Aber ich bin in Spanien sowohl gesetzlich als auch privat versichert. Ich könnte ja dann einfach die private solange noch behalten bis ich in Deutschland gestetzlich versichert bin, dann muss ich mir ja keine Sorgen machen.
Ich hab echt so Heimweh...hoffentlich klappt alles recht bald und ich bin schnell wieder zurück...
LG
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