ALG nach Jobanfang möglich?
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ALG nach Jobanfang möglich?

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  #1  
Alt 28.10.2009, 18:44
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG nach Jobanfang möglich?


Hallo Leute,

ich habe 9 Monate lang ALG 1 bezogen und habe nun einen Vertrag unterschrieben und angefangen. Leider ist der Job sehr schlecht. Das Arbeitsklima ist sehr "bescheiden" und es ist nicht der Job, den ich gelernt habe. Ich bin jede Minute unzufrieden und die 9 Std. vergehen wie 9 Jahre.

Ich möchte am liebsten kündigen. Steht mir dann noch ALG1 (was ich noch bekommen hätte) zu? Sprich die 3 Monate? Steht mir unabhängig davon noch Hartz4 (ALG2) zu? Irgendwas?

Ich möchte nicht undankbar erscheinen, aber Arbeitszeiten wie bis 17 Uhr arbeiten und dann am nächsten Tag um 6:30 Uhr wieder arbeiten (nicht aufstehen!) ist wirklich einfach nicht mein Fall.
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  #2  
Alt 28.10.2009, 19:00
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bei Eigenkündigung

sind deine angeführten Gründe nicht tauglich und führen zur Sperre.

ALG I - Sperre bei Eigenkündigung Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de

Der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur wird wohl sehr sauer werden wenn ihm jemand gegenübersteht, der nach 9 Monaten Arbeitslosigkeit seinen gefundenen Job ( berufsfremd spielt dabei überhaupt keine Rolle) wegen zuviel Arbeitszeit wieder in den Sand setzen will.
Das würde ich so nicht riskieren
Es sei denn - du brauchst kein Geld.

Du bist aber wenig belastbar wenn du meinst,

Ich möchte nicht undankbar erscheinen, aber Arbeitszeiten wie bis 17 Uhr arbeiten und dann am nächsten Tag um 6:30 Uhr wieder arbeiten (nicht aufstehen!) ist wirklich einfach nicht mein Fall.


dass dies extrem lange Arbeitszeit ist. Da hatte ich schon ganz andere Sachen.


Gruss


wellen
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Geändert von wellen (28.10.2009 um 19:02 Uhr)
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  #3  
Alt 28.10.2009, 19:18
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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und wie sieht es mit ALG2 aus?
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  #4  
Alt 28.10.2009, 19:31
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Da wird dir

der gleiche eisige Wind entgegenschlagen.
Wenn dein ALG 1 unter dem Regelsatz für Hartz4 ist kannst du natürlich den Antrag stellen.

Gruss


wellen
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  #5  
Alt 28.10.2009, 22:24
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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was heißt unter Regelsatz für Hartz4? Unter meiner oben genannten Situation. Kann ich dann nicht ALG2/Hartz4 beantragen?

ist hartz 4 nicht gleich alg2? was davon kann ich beantragen und wie "schnell" funktioniert soetwas?

Geändert von Kiraboy (28.10.2009 um 22:28 Uhr)
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  #6  
Alt 29.10.2009, 07:36
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Unter dem Regelsatz

von Hartz 4 ist etwas falsch ausgedrückt - meinte wenn du mit deinen finanziellen Einkünften so weit unten liegst, dass du eben zuätzliche Leistungen ALG 2 erhalten kannst.. Da ich nichts über die Anspruchshöhe von deinem ALG 1 deiner eventuellen Mietbelastung lese kann zum Erhalt von ALG 2 auch nichts gesagt werden. Wenn du ledig bist und Restansprüche von ALG 1 in Höhe von 600 Euro monatlich hättest wäre auch bei entsprechender Mietbelastung ein Antrag auf Wohngeld nützlich.
ALG 2 erhalten, heisst erst mal beim Amt a l l e s offen legen was finanzielle Verhältnisse anbelangt. Eine Eigenkündigung bringt dir aber eine satte Sperre -
mit ALG 1 oder auch 2 brauchst du dich dann erst 2010 wieder beschäftigen.
Da gelten dann vielleicht schon andere Regeln.

Carpe Diem !


Gruss


wellen
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Geändert von wellen (29.10.2009 um 08:14 Uhr)
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