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#1
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| Ich erhalte Alg.. Gleichzeitig habe ich aus einer selbständigen Tätigkeit kleine Einkünfte. Diese Selbständige Tätigkeit besteht regelmäßig jedes Jahr in der Zeit von September bis Ende November und bereits seit 8 Jahren. Entsprechend habe ich das bei der Agentur auch gemeldet. Beim aktuellen Nebeneinkommen kam bisher monatlich nach Abzug von 165 € kein Anrechnungsbetrag zustande. Im Oktober d.J. lag meine NE jedoch einmalig höher und es ergab sich ein Anrechnungsbetrag von 270€. Ich reklamierte, dass NE auch in früheren Jahren bestand und zu einem entsprechenden Freibetrag führen müsse. Man teilte mir mit, dass dies nicht möglich sei, das gesamte Nebeneinkommen aus 2010 durch 12 geteilt einen Anrechnungsbetrag von 67€, also kleiner sei als der monatliche Freibetrag von 165€, also wirkunslos sei. Auch wenn der Gesamtbetrag des NE lediglich durch die 5 Monate geteilt würde in denen das NE 2010 erzielt wurde ergäbe sich keine höherer Freibetrag als 165€. Nun meine Fragen: 1.) führt das NE aus früheren Jahren nicht zu einem zusätzlichen Anrechnungsbetrag? 2.) Ist es richtig, dass das frühere Einkommen addiert und nur die Durchschnittssumme des letzten Jahres (5 Monate) betrachtet wird? Für mich wäre doch logisch z.B. das NE von Oktober 2010 mit dem aktuellen NE von Oktober zu vergleichen und zu einem (oder keinem) Anrechnungsbetrag zu kommen. Hier ist das Problem dass jeden Oktober das NE höher als in allen anderen Verkaufsmonaten liegt. Es handelt sich um Verkauf von Artikeln die zu Weihnachten gebraucht werden. Schon mal besten Dank für ein paar kurze Sätze zu meinem Problem. Gruß Hans |
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#2
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| Hallo, niemand weiß einen Tipp für mich? Benötige dringend Argumente für einen eventuellen Widerspruch. Meine Frage nochmal in Kurzform: Bin aktuell im Alg Bezug - hatte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit seit 8 Jahren saisonal etwa jeden Juli bis November - dies führt aktuell nicht zu Freibetrag. Amt dividiert Einkommen aus 2010 durch 12, daher der Freibetrag kleiner als der reguläre Freibetrag von 165€. Frage: 1.) wird der Freibetrag wg. Einkommen aus früheren Jahren nicht zusätzlich zum aktuellen Betrag 165€ addiert? 2.) ist es statthaft nicht die tatsächlichen Einkommens-Monate gegenüber zu stellen? Also Einkommen Oktober 2010 (ist jedes Jahr das höchste) zu Oktober 2011? Dieses würde dann nämlich einen Freibetrag wg. früherem Einkommen ergeben. Besten Dank. Und ich hoffe doch noch auf einen kurze Hilfestellung von Jemandem. Hans |
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#3
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............Das ist ein spezielles Berechnungsproblem, zu dem ich nichts sagen kann. Wende dich bitte an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit, dort erhälst du eine umfassende Antwort. Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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