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#1
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| Guten Tag, Ich habe folgendes Problem: Ich bin seit dem 16.06.09 Arbeitslos, mir ist im August aufgefallen (beim durchsehen einer alten Urlaubsliste) das mir noch resturlaub zusteht und diesen durch einen Anwalt durchgesetzt. Es waren 12. Tag, das Geld habe ich am 01.09 bekommen, die Abrechnung gestern. Dieses muss ich ja jetzt den Arbeitsamt melden. Wie lange ruht dann mein Anspruch auf ALG I ? 12 Kalender Tage oder 12 Werktage und damit dann 16 Kalendertage ? IN welcherhöhe erwartet mich eine Rückzahlung ? nur 12mal bzw 16mal mein Täglicherleistungsatz oder auch die Krankenversicherungs und Rentenversicherungs beiträge für die Zeit ? Ich bedanke mich schon in vorraus für eure Hilfe |
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#2
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| Hallo, wahrscheinlich wird hieraus ein Anspruchsübergang, da Du im laufenden Bezug bist. D.h., dass die BA sich das "überzahlte" ALG I direkt von Deinem AG einfordern wird. Die Urlaubsabgeltung wird dann taggenau angerechnet. Also wird die BA für 12 Tage ALG I zurückfordern. Wieviel das ist, siehst Du auf Deinem Bewilligungsbescheid, da steht der Tagessatz drin. Melden solltest Du es auf jeden Fall so bald wie möglich. Gruß Xala |
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