Alg Sperre - versichert
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Alg Sperre - versichert

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  #1  
Alt 23.01.2009, 08:21
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Hallo hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
krieg ich bei Eigenkündigung nach der 3Monats Sperre noch ALG??

Situation: 24, wohnhaft bei eltern
01/2008 meine 2,5 jährige Ausbildung erfolgreich beendet
ALG bekommen
1 Monat Ausland
Seit 05/2008 bei der Fa. wo ich kündigen möchte

Da ich ja bisher 8 Monate bei der jetztigen Fa. bin hab ich kein Anspruch oder kann es sein dass ich noch was übrig habe, weil ich vorher ja nur 2 Monate in Anspruch genommen hab???????

Hab oft gelesen in div. Forum, es sei unzumutbar wenn man eine Sperre bekommt. Da ich ja aber keine Miete zahle und etwas über 2500,- gespart habe, könnt ich doch über die Runden kommen oder?????????
Sogar wenn ich krankenversicherung selbst zahlen müsst????wie hoch könnte die sein???bin bei der Barmer…..

Bin verzweifelt u dank euch für eure Hilfe….
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  #2  
Alt 23.01.2009, 08:44
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Zitat:
Da ich ja bisher 8 Monate bei der jetztigen Fa. bin
Jetzt zu kündigen, wäre ein Fehler. Du benötigst nur noch ca. 4 Monate, um wieder eine volle Anwartschaft auf ALG I zu generieren. Das sollte man noch aushalten können.

Alter Anspruch, der nicht verbraucht wurde, verjährt erst nach vier Jahren.
Eigentlich müsstest du einen Bescheid vorliegen haben, auf dem dein alter Restanspruch notiert ist.

Deine Kunden-Nummer bei der Agentur für Arbeit wird nicht geändert, also könntest du bei der AfA unter Angabe deiner Kundennummer deinen Anspruch erfragen.

Theoretisch könntest du zusätzlich zu deinem ALG I noch ALG II beantragen, da du aber unter 25 bist, würdest du den U25-Regelungen unterliegen, d.h., deine Eltern sitzen bei ALG II mit im Boot.

Empfehlung:

Bitte auf keinen Fall kündigen, solange du unter 25 bist.

Bitte nicht kündigen, solange du noch keine volle ALG I - Anwartschaft erworben hast.

Die Anwartschaft auf ALG I ist kostbar. Derzeit wird jeden Tag von der Finanzkrise geschwafelt, man wird die Gelegenheit nutzen, um Personal abzubauen, angeblich geht's ja allen Unternehmen fürchterlich schlecht.

Ist die Anwartschaft ALG I verbraucht, bleibt nur noch ALG II - und das wird kein Vergnügen, denn man wird weiterhin versuchen, die Arbeitslosenzahlen zu schönen.
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  #3  
Alt 23.01.2009, 08:52
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Situation: 24, wohnhaft bei eltern

Wenn du 25 bist und ALG II beziehst, meldest du dich bitte wieder im Forum (§ 9 SGB II)

01/2008 meine 2,5 jährige Ausbildung erfolgreich beendet
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Seit 05/2008 bei der Fa. wo ich kündigen möchte

Da ich ja bisher 8 Monate bei der jetztigen Fa. bin hab ich kein Anspruch oder kann es sein dass ich noch was übrig habe, weil ich vorher ja nur 2 Monate in Anspruch genommen hab???????

Es müsste ein Restanspruch vorhanden sein.

Hab oft gelesen in div. Forum, es sei unzumutbar wenn man eine Sperre bekommt.

Eine Leistungssperre ist nicht unzumutbar. Wie und wann gesperrt oder sanktioniert wird, ist in Paragraphen gegossen.

Da ich ja aber keine Miete zahle und etwas über 2500,- gespart habe,

könnt ich doch über die Runden kommen oder?????????

Das wird knapp. Du benötigst eine kleine Reserve, um dich anständig für Bewerbungsgespräche zu kleiden und Eigenanteile für Bewerbungskosten aufzubringen.

Sogar wenn ich krankenversicherung selbst zahlen müsst????wie hoch könnte die sein???bin bei der Barmer…..

Eigenzahlerbeitrag: ca. 150€ monatlich

Bin verzweifelt

Dazu besteht kein Grund: es sei denn, du handelst unüberlegt und unklug.


u dank euch für eure Hilfe….
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  #4  
Alt 23.01.2009, 09:08
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Standard thnx..

Hey! Danke für deine schnelle Antwort.....

das hab ich schon fast befürchtet......muss mal in den Unterlagen gucken....

naja hab noch bewerbungen offen u hoffe da kommt bald was, sonst komm ich ja nicht weg von der Fa.....

was meinst du? könnt ich auch kündigen, wenn ich dann keine vollzeitstelle gefunden habe sondern ein praktikum oder aushilfsjob?!?!?!
muss mich ja dann nicht bei der Arbeitsagentur melden.....

ich guck sogar schon nach auslandspraktika....weil will echt weg von dieser Fa.,....

und nochmal vielen Dank für deine Antwort!
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  #5  
Alt 23.01.2009, 20:54
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Jeder ist seines Glückes Schmied.

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.



Ich antworte immer aus dem Blickwinkel der sozialen Versorgung.

Wenn du keinen rettenden Hafen hast, in den du bei Sturm zurückkehren kannst, solltest du lieber auf Nummer sicher gehen.

Das bedeutet, wie bereits erwähnt, die Beachtung der U25-Regelungen bei ALG II und der Regelungen, ab wann man bei ALG I Anwartschaft erworben hat.
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