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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ich wurde leider letzte Woche gekündigt und war dann gleich am Donnerstag beim Arbeitsamt. Da ich eine Tochter von 2 Jahren und 3 Monaten habe, hieß es, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist, kann ich mich nicht arbeitssuchend melden, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Aber ich bekomme keinen Kinderkrippenplatz / Tagesmutter gefördert, wenn ich keine Arbeit habe! Und den Platz jetzt voll zu zahlen, sehe ich auch nicht ein, da ich jetzt nur Teilzeit gearbeitet habe und dann mein Arbeitslosengeld wahrscheinlich die Höhe des Krippenplatzes betragen würde. Außerdem ist auch nicht klar, ob ich als Arbeitslose überhaupt einen Platz bekommen würde, da ja eher Mütter mit Arbeit bevorzugt einen bekommen. Peng, damit habe ich erst mal überhaupt nicht gerechnet.... ![]() Nun meine Frage: Ich habe mir am Wochenende überlegt, dass ich ja meine Schwiegereltern als Betreuer meiner Tochter angeben könnte (beide Rentner), natürlich auch nur für 4 Std. am Tag, da ich auch nicht mehr arbeiten möchte! Würde das gehen? Und wie hoch ist dann das Arbeitslosengeld? Vom letzten Verdienst oder auch weniger, weil ich weniger arbeiten will? Würde ich dann in solche Kurs, wie: Englisch, Bewerbungstraining etc. kommen oder geht das nicht, weil ich ja nur 4 Std. am Tag Zeit hätte? Was würde passieren, wenn ich wieder schwanger werden würde? Dann würde ich dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung stehen, bekomme ich dann wieder nichts? Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank für Eure Hilfe! Gruß Emma |
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#2
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| Du bist verheiratet und dein Mann verdient ausreichend, so dass ihr kein ALG II beantragen müsst? Du hast bisher Vollzeit gearbeitet? Wenn das so ist, würde ich erstmal zusehen, dass der Anspruch auf ALG I nicht verdunstet. Also für Vollzeit arbeitsuchend und arbeitslos melden, ALG I mittels Bescheid bewilligen lassen. Ist dieser Anspruch bewilligt, bleibt dir dein ALG I vier Jahre lang erhalten und der nicht verbrauchte Anspruch kann bei späterer Arbeitslosigkeit innerhalb der vierjährigen Verjährungszeit aufgebraucht werden. Vom Leistungsbezug abmelden kannst du dich dann immer noch.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Wenn du Teilzeit gearbeitet hast, ist die Kinderbetreuung doch zumindest 'Teilzeit' gesichert. Ich lese aus deinen Zeilen heraus, dass du ja in Zukunft auch nur Teilzeit arbeiten möchtest. Also würde ich dem Menschen beim Arbeitsamt auch vermitteln, dass du dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung stehst, auch ohne Krippenplatz. Wobei ich mich trotz allem, um einen Krippenplatz, für den Fall, dass du schnell was neues findest, kümmern würde, damit du ihn dann parat hast. Zitat:
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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