| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| ich habe lohnsteuerklasse 2, mir wurde bei der berechnung meines ALG in höhe von stattlichen 485 euro aber lohnsteuerklasse 1 zugrunde gelegt, wie auf dem bescheid zu lesen ist. eine dame am telefon meinte dazu, das wäre in der berechnung das gleiche ergebnis. stimmt das? danke für eure antwort. jessica |
|
#2
| |||
| |||
| Normalerweise hast du weniger Abzüge bei Klasse 2 als bei Klasse 1. Wie das Arbeitsamt da auf den gleichen Endbetrag kommt erschließt sich mir nicht ganz. Hast du Kinder auf deiner Lohnsteuerkarte?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
|
#3
| ||||
| ||||
| Hey, Nein das ist so nicht Korrekt.Hierzu §133 SGBIII Absatz2 Wenn du Lohnsteuerklasse 2 hast,dann kann die Agentur nicht einfach nach L.Klasse 1 Berechnen,das mindert dein ALG1,,,.... Also der Agentur mal mitteilen das es nicht Korrekt ist...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Lohnsteuerklasse 6? | darsy1 | Karriere & Job | 4 | 24.09.2007 08:47 |