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#1
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| Hallo, bin 27 und bekomme 577€ ALG 1 möchte von zuhause ausziehen, in ein anderes Bundesland wegen meiner Freundin. Nun die miete ist 200eur + 80eur nk, aber die bekomme ich erst wenn ich nachweisen kann das ich sie mir leisten kann, mit den 577eur geht das aber nicht. welche möglichkeiten habe ich? wo was beantragen? habe bei der stadt angerufen die wohngeldbearbeiterin meinte ohne mietvertrag geben die eh keine zusagen oder stellen was aus, solle gucken wie ich ausreichend geld hab das ich ne wohnung bezahlen kann. |
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#2
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| Du bist über 25, damit darfst du dir eine eigene angemessene Wohnung zulegen. Ablauf: Du suchst dir eine angemessene Wohnung, der Vermieter füllt einen Mietvertrag aus, den Mietvertrag darfst du aber noch nicht unterschreiben. Der Mietvertrag muss erst noch vom Jobcenter bewilligt werden (Kostenübernahme). Was angemessen ist, sagt dir dein Jobcenter. Es kann sein, dass das Jobcenter mehrere Wohnungsangebote sehen will, bitte erkundige dich bei deinem Jobcenter, welchen Ablauf die sehen wollen. Bitte ziehe nicht mit deiner Frendin zusammen. Wenn ihr zusammenzieht, wird euch das Jobcenter zu einer Einstehensgemeinschaft machen, das ist ein ganz übles Konstrukt aus dem Sozialgesetzbuch, siehe dazu §7 SGB II. Überlege dir gut, wohin du ziehst. Denn wenn du ALG II beziehst, benötigst du bei einem Umzug eine Umzugserlaubnis, eigenmächtige Umzüge können sich finanziell nachteilig auswirken. Wenn du zuhause bleiben willst, befassedich mit der Prolematik des § 9 SGB II Unterstützungsvermutung/Haushaltsgemeinschaft. Guckst du: Startseite - www.arbeitsagentur.de Nutze die Suchfunktion/erweiterte Suche mit dem Suchbegriff § 9 SGBII
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| falls du für die Wohnung auch eine Mietkaution zahlen musst, dann kannst du beim Jobcenter hierfür auch einen Antrag stellen. Die Kaution zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter. Aber wie schon erwähnt !!! ....bevor vor Zusage vom Jobcenter NICHTS vom Vermieter unterschreiben.
__________________ Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen. Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit. |
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