ALG1 3 Monate Sperre?
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ALG1 3 Monate Sperre?

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Alt 14.04.2008, 17:34
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wiesecker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich bin neu hier und hab auch schon gleich ein kleines Problem.

Die Situation ist folgende, ich habe mich beim AA am 25.03.08 als Arbeitslos gemeldet. Dort bekam ich die Information das ich ALG1 komplett ohne Sperre bekomme. Diese Woche bekam ich einen Brief vom AA indem eine Fragebogen zur Beendigung meines vorletzten!!! Beschäftigungsverhältnisses enthalten ist. Mit diesem Bogen soll geprüft werden ob aufgrund dieser Kündigung mein ALG1 einer Sperrzeit (gemäß §114 SGBIII) von 3 Monaten unterliegt. Meine letzte Beschäftigung war an einen befristeten 6-Monatsvertrag gebunden und ist regulär ausgelaufen, woraufhin ich mich beim AA Arbeitslos gemeldet habe.

Meine Frage ist nun ob ich aufgrund meines VORLETZTEN Beschäftigungsverhältnisses mit einer Sperre von 3 Monaten rechnen kann oder ist der Fragebogen eine reine bürokratische Routine des AA und ich kann ihn als Gegenstandslos betrachten? Ist es ratsam diesen Bogen auszufüllen und damit die Machinerie in Gang zu setzen oder wäre es klüger sich persönlich mit einer/einem Sachbearbeiter/inn rumzuschlagen? Ich bin leider auf diesem Gebiet ein ziemlicher Frischling und ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

Mfg
Wiesecker
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Alt 14.04.2008, 17:52
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Agentur begehrt eine Auskunft von dir und diese musst du wahrheitsgemäss beantworten.

Solltest du dein vorletztes unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten einer befristeten Tätigkeit selber aufgegeben haben, droht dir eine Leistungssperre.

Du müsstest dann nachweisbar darlegen können, dass du NICHT versicherungsschädlich gehandelt hast. z.B. dass du einer Kündigung zuvorgekommen bist oder dass der Arbeitgeber gesetzwidrige Handlungen vorgenommen hat, bei denen du nicht mitwirken wolltest (Steuerhinterziehung, Kundenbetrug etc.)

Solltest du bei einer Sperre bedürftig sein, kannst du ersatzweise ALG II beantragen, aber auch hier wirkt dann die 1. Sanktion (Kürzung des Regelsatzes um 30%).

§ 144 SGB III -Ruhen bei Sperrzeit

§ 60 SGB I - Angabe von Tatsachen
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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