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#1
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| Hallo ihr da draußen :D Also ich habe folgendes Problem: Ich habe Alg1 beantragt und das wurde abgelehnt weil mir angeblich genau 24Tage für ein volles Jahr fehlen. Die Sache ist die das ich bei einer Firma vom 21.09.07-16.09.08 gearbeitet habe, diese Firma mir aber erst ein Vertrag zum 08.01.2008 gegeben hat. Jetzt frage ich mich ob das rechtens ist, denn wenn ich das richtig verstanden habe ist ja jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer ab dem 1. Tag der Arbeitsaufnahme, Sozial steuerpflichtig anzumelden. Ich habe auch versucht das mit meinem Ehemaligen Arbeitgeber zu klären aber die stellen sich quer... Was bleiben mir jetzt für Möglichkeiten? Jeder Rat ist mir Lieb und schon mal Danke im voraus. Mfg Automat |
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#2
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| ohne dein Wissen am Tag der Arbeitsaufnahme nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet wurdest, dann liegt Betrug vor. Du musst deine Firma auf Schadenersatz verklagen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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automat (30.10.2009) | ||
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#3
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| Hi Wellen :D Also die Sache ist die, meine "Vorgesetzter" hat mich dazu gedrängt mich bei ergänzendem HarzIV anzumelden aber das hat dann alles nicht geklappt. Aber ich wusste halt nicht das ich dann erst meinen Vertrag später bekomme, ich bin davon ausgegangen das Sie mir den Rückwirkend ausstellen. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich niemals zu gestimmt aber ich frage mich halt ob der Arbeitgeber nicht trozdem in der Pflicht ist mcih Sozialversicherungsmäßig anzumelden, unabhängig davon was der Arbeitnehmer sagt, solange es sich nicht um Probearbeit handelt, was es Defintiv nicht war..... |
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#4
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| Hast du die Lohnabrechnungen der Monate,Oktober,November,Dezember..08??? Aber selbst wenn ich die Zeit vom 21.09.07-16.09.08 rechne,hat die Agentur recht...Du musst 360 tage innerhalb von 2 Jahren SV beschäftigt gewesen sein.. Angenommen du hast den Alg1 Antrag am 1.10. gestellt,wird die Zeit 2 Jahre zurück gerechnet..Also ab 1.10.2008 und die Tage vom 21.9.08-30.09.08 fallen bei der Berechnung raus.. Einzigste möglichkeit die du nun hast,,Alg2(Hartz4) beantragen...und das solltest du umgehend tun,gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung... Alg2 Ratgeber
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (30.10.2009 um 07:49 Uhr) |
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automat (30.10.2009) | ||
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#5
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| Nein die erste Lohnabbrechnung hab ich erst zum Januar 2008 bekommen, wie meinen Vertrag auch aber ich war für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten und habe natürlich die Stunden- bzw. Arbeitsnachweise von den Monaten davor. Und ja ich weiß das, das keine 360 Tage sind aber ich habe danach in anderen Firma gearbeitet und dadurch würde das aufjedenfall auf über 360 Tage kommen, wenn meine andere blöde Firma sich nicht querstellen würde. Es fehlen mir halt wie gesagt nur 24Tage und die kriege ich ja locker zusammen, ich habe halt bloß keine Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen für diesen Zeitraum aber die vormals erwähnten Arbeitsnachweise, Unterschrieben von der Entleihfirma... Geändert von automat (30.10.2009 um 12:24 Uhr) |
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#6
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| Dieses der BA mitteilen,wenn die nix unternehmen,dann hier anrufen,,dort bekommst du garantiert Infos,wie du weiter vorgehen sollst..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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automat (09.11.2009) | ||
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