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#1
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| Hi Leute, ich beabsichtige in Bremen ALG1 zu beantragen. Ich habe 2,5 Jahre gearbeitet. Vor 2,5 Jahren habe ich für 1 Jahr lang ALG2 bezogen Haben die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit das Recht meine ALG2 Akte von der Arge anzufordern und darin rumzuschnüffeln? Kommen die ALG1 Unterlagen gar unter der gleichen Kundennummer in meine alte Akte aus Hartz4 Zeiten, oder wird für den ALG1 Bezug eine neue Akte angelegt? Können die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit via Computer in meine elektronische ALG2 Akte schauen? Vielen Dank! Geändert von mrxy (10.07.2010 um 01:38 Uhr) |
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#2
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| Juristisch exakt kann ich deine Frage nicht beantworten. Ich wüsste aber nicht, warum der alte Käse von vor fast drei Jahren noch interessant sein sollte. Selbst medizinische Befunde wären veraltet und müssten erneuert werden, Fristen für Sanktionen sind längst abgelaufen. Kennst du eigentlich den kürzesten Witz in Deutschland: Datenschutz ![]() In meiner Stadt sind Agentur und Arge in einem Haus untergebracht, wenn also wirklich der eine Kollege vom anderen Kollegen etwas wissen will, geht der einfach nur in den anderen Gebäudeteil, wer will denn da wirklich eine nicht statthafte Auskunft beweisen oder verfolgen? Höchstens bei ALG II könnte die Akte wieder aufleben anlässlich einer Vermögensprüfung. Und bei ALG I wäre es vorstellbar, ob nochmal geprüft wird, ob noch ein Restanspruch besteht. Die Kundennummer bleibt gleich, ob das aber immer so ist und ob bei Optionskommunen gleich verfahren wird, ist mir unbekannt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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