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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Jemand ist 19 Monate in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis, davon erhält er aufgrund der Insolvenz seines Arbeitgebers in den letzten 3 Monaten Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt. Dann ist die Person 2 Monate arbeitssuchend und erhält ALG1. Anschließend tritt die Person wieder eine unbefristete Stelle an und wird nach 9 Monaten gekündigt. Auf wieviel Monate ALG1 hätte die Person Anspruch? und wie wäre die Berechnungsgrundlage des ALG1, wenn die letzten 12 Monate als Bemessungsgrundlage gelten? 12 Monate: 9 Monate SV Lohn 2 Monate ALG1 und 1 Monat Insolvenzausfallgeld Danke! |
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#2
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| Dein Alter Anspruch wird Wiederbewilligt,in der gleichen Höhe und du hast den Rest der damaligen Anspruchsdauer... Um eine neue Anwartschaft zu erreichen musst du 12 Monate SV Pflichtig beschäftigt gewesen sein..
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#3
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| Danke für die Antwort . Wenn man 12 Monate beschäftigt gewesen wäre,was wäre dann der Anspruch auf die Zeit und was wäre die Grundlage zur Berechnung? |
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#4
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| weiß das jemand? |
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#5
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| Bei 12 Monaten,hättest du eine Neue Anwartschaft erreicht,Die Anspruchsdauer würde sich um 6 Monate Verlängern. Bemessungsgrundlage wäre der Verdienst der letzten 12 Monate.
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#6
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| Würde also heißen, dass ich statt 10 Monaten nur 6 Monate hätte? |
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#7
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| Nein,Du hast dann deinen Restanspruch,und die 6Monate noch Obendrauf.
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#8
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| Das wären 16 Monate Anrecht auf ALG1... kaum zu glauben, aber danke für die Info! |
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