Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?
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Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?

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  #1  
Alt 21.11.2010, 21:35
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Standard Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?


Zählen Bafögbezüge mit in einen ALG1 Anspruch rein. Also wenn man jetzt als Beispiel ein halbes Jahr Jahr Bafög bezieht und dann ein halbes Jahr arbeitet und arbeitslos wird. Hat man dann Anspruch auf ALG1 oder zählt nur die Arbeitszeit?
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  #2  
Alt 11.12.2010, 08:42
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Standard AW: Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?

Hallo,

Weiß das zufällig jemand. Ich muß wahrscheinlich Arbeitslosengeld beantragen und würde es gern vorher wissen ob Bafögbezug mit in den Anspruch zählt. Beziehungsweise ein Schulbesuch(Fachabi)

Gruß
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  #3  
Alt 08.03.2011, 11:03
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Standard AW: Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?

Hey,ich muß nochmal fragen,da es wichtig ist.

Zählt Bafög-Bezug mit in den ALG1 Antrag rein,würde dadurch 1 jahr zusammen gekommen.

Kurz die Geschichte bis 2008 zurück:

ich habe von ende 2008 bis Anfang 2009 ein halbes Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Danach habe ich Arbeit von 2 Monaten gehabt,gleich im Anschluß habe ich ein halbes Jahr Bafög bezoge,dann hatte ich ein Arbeitsverhältnis von 6 Monaten. Also würden nach dem letzten ALG1-Bezug 8 Monate Arbeitszeit zusammen kommen. Wenn jetzt das Bafög mit rein genommen wird,dann komme ich locker auf 12 Monate(es war eine Schule). geht das überhaupt? Wenn nicht, brauch ich gar nicht probieren alg1 zu beantragen...
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  #4  
Alt 09.03.2011, 11:52
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Standard AW: Alg1-Anspruch nach Bafögbezug?

Bafög generiert keinen Anspruch auf ALG I.

Du kannst ALG I beantragen, du wirst aber einen Ablehnugsbescheid erhalten.

Wenn du ALG II beantragen musst, wird ohnehin geklärt, ob Anwartschaft auf ALG I besteht.
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