| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe nach Arbeitslosigkeit ein halbes Jahr gearbeitet und dann ein Jahr Elterngeld bezogen. Habe ich nun Anpruch auf ALG 1 oder muß ich noch eine Anzahl Monate arbeiten um einen Anspruch zu erwerben ? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn Du vor der Erziehungszeit versicherungspflichtig gearbeitet hast, dann hast Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch das eine volle Erziehungsjahr hättest Du einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld 1.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (06.11.2008 um 11:49 Uhr) |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hat man noch Anspruch auf ALG1 wenn man nach ca. 3 Monaten das Gewerbe aufgibt? | mantu | Existenzgründung allgemein | 0 | 25.06.2009 19:04 |
| Durch Elternzeit ensteht Anspruch auf ALG1?? | Supaossi | Arbeitslosengeld ALG I | 0 | 19.03.2009 16:14 |
| Mindern ein 400E-Job den Anspruch auf ALG1 | paulpanzer | Arbeitslosengeld ALG I | 2 | 05.02.2009 07:23 |
| Umschulung ( 2 jahre ) wenn diese vorbei ist, habe ich anspruch auf alg1? | hubba | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 26.01.2009 17:53 |
| AlG1 Anspruch verlängern? | Caesar | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 22.01.2009 20:26 |